FORVM, No. 269/270
Mai
1976

Frühmorgens ist es der Eilbriefträger — noch

Deutscher Lyriker bekam lebenslänglich

Der deutsche Lyriker Peter Paul Zahl wurde am 12. März 1976 zu 15 Jahren Gefängnis verurteilt. In erster Instanz hatte er im Mai 1974 vier Jahre bekommen. Damit wäre Zahl, die Untersuchungshaft eingerechnet, zu Jahresende 1976 freigekommen. Die annähernde Vervierfachung seiner Strafe stößt Zahl an der Schwelle zur Freiheit für eine unabsehbare Zeitspanne in den Kotter zurück, für die man sonst überall den Ausdruck lebenslänglich parat hat. Es ist die stärkste Wirkung, die politische Lyrik im Nachkriegsdeutschland erzielt hat.

Dieses Urteil markiert einen Sprung im Wachstum des westdeutschen Totalitarismus. Der Tod Ulrike Meinhofs im Gefängnis ist ein Menetekel dieser Atmosphäre der Einschüchterung. Solange das Zahl-Urteil aufrecht ist, wird der BRD-Staat am Pranger stehen. M. S.

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