FORVM, No. 192
Dezember
1969

Für ein Volksbegehren zur Abschaffung des BH

Ein persönlicher Vorschlag zur Diskussion

W. D., unser Freund und Mitherausgeber, läuft immer weit voraus. Ich bin dafür. — G. N.

In bin für ein Volksbegehren ın Österreich.

Es geht dabei um die Abschaffung des österreichischen Bundesheeres. Hiefür stehen keineswegs Steuergelder zur Propaganda zur Verfügung, wie den Befürwortern des Bundesheeres, die in der Lage sind, Millionen aufzuwenden, unter anderem für Farbfilme.

Nach dem österreichischen Gesetz über das Volksbegehren sind zunächst einmal 50.000 Schilling im Innenministerium zu hinterlegen, die verfallen, wenn weniger als 200.000 Personen unterschreiben. Weiters sind 30.000 Unterschriften zur Einleitung des Volksbegehrens notwendig. Also ginge es zunächst um einen Spendenfonds; sollten mehr als 20.000 Schilling eingehen, wird der Überschuß propagandistisch für die Belange des Volksbegehrens verwendet.

Senden Sie mir eine Karte, um sich für die Abhaltung des Volksbegehrens auszusprechen. Werben Sie in Ihrem Bekanntenkreis, denn wir brauchen 30.000 Unterschriften.

Ferner benötigen wir Aktivisten, die bereit sind, für dieses Volksbegehren einzutreten. Teilen Sie mir mit, inwieweit Sie über Ihre Unterschrift hinaus bereit sind, aktiv zu werden.

Der Volksbegehrensantrag müßte etwa so aussehen:

Erwägungsgründe (Motivenbericht zum Gesetzentwurf):

Die strategische Lage Österreichs, seine ökonomische Potenz und die staatsvertraglichen Beschränkungen seiner Rüstung machen eine ernsthafte Verteidigung des Landes unmöglich.

Der Rüstungswettlauf der Supermächte ist eine so ernste Gefährdung des Lebens auf unserem Planeten, daß kleine Staaten wenigstens durch dramatische Gesten einen Druck auf die großen Staaten zu ernstlichen Abrüstungsbemühungen ausüben sollten.

Die Not von Millionen Menschen steht in himmelschreiendem Widerspruch zu den sogenannten Verteidigungsbudgets.

Die qualitativ neue Vernichtungskapazität der modernen Waffen fordert eine entscheidende Überprüfung der traditionellen Moralbegriffe hinsichtlich der „Gerechtigkeit“ auch von Verteidigungskriegen.

Auch in Österreich gibt es sehr viele soziale und kulturelle Aufgaben zu lösen, die sinnlose Budgetposten ebenso unverantwortlich erscheinen lassen wie die unnötige Herausnahme von Tausenden jungen Leuten aus dem Produktionsprozeß.

Inhalt des Gesetzesantrages:

  1. Auflösung des Bundesheeres, bei gleichzeitiger Erklärung, daß Österreich nicht bereit ist, in einem möglichen Krieg militärisch zu kämpfen.
  2. Schaffung einer Organisation von Freiwilligen, die bereit sind, im Falle einer Besetzung Österreichs durch ausländische Verbände gewaltlosen Widerstand zu leisten.
  3. Überführung des Stammpersonals des österreichischen Bundesheeres zur Gendarmerie, Bildung einer speziellen Einheit mit spezieller Ausrüstung, die die sekundären Zwecke des Bundesheeres (verstärkter Grenzschutz bei politischen Krisen in Nachbarländern, Katastrophenhilfe) zu erfüllen imstande ist.
  4. Vor Durchführung der Punkte 1 bis 3 ist bei den Signatarmächten des österreichischen Staatsvertrages auf diplomatischem Wege anzufragen, ob sie in der Abschaffung des österreichischen Bundesheeres einen Bruch des Staatsvertrages oder der österreichischen Neutralitätsverpflichtung sehen würden.
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