FORVM, Zur Zeitgeschichte der Zukunft
Juni
2019

Junge Afrikaner nicht abschieben, sondern zurüsten

Vom Anlassfall zu einem zukünftigen Konzept

Ich schreibe diesen Text nach einem „Ritt über den Bodensee“. Vor gut einem Jahr lernte ich einen knapp 19-jährigen Flüchtling aus einem westafrikanischen Subsaharastaat als exzellenten Langstreckenläufer kennen. Seither habe ich ihn im Blick, wir sind Freunde geworden.

Der Anlass

Vor zwei Monaten, am 04.02.2019, erhielt der junge Mann die Nachricht, seine Klage gegen den Negativbescheid des BAMF [1] sei definitiv abgewiesen, er habe Deutschland binnen 30 Tagen freiwillig zu verlassen, ansonsten drohe ihm die Abschiebung. Völlig verzweifelt wandte er sich an mich: „If they deport me, I will kill me!“.

Nach acht Wochen intensivster Arbeit am Fall hat der junge Mann erstens die fachärztliche Diagnose, dass er an einer Posttraumatischen Belastungsstörung (F 43.1) leidet, sich in einer mittelgradigen depressiven Episode (F 32.1) befindet und Anpassungsstörungen zeigt (F 43.2). Das sind Fakten, mit denen ggf. ein Abschiebestopp bewirkt werden kann.

Außerdem besitzt er zweitens einen Ausbildungsvertrag: Ab dem 01.08.2019 kann er eine zweijährige Berufsausbildung beginnen, nachdem er seine Schulzeit (VABO-Abschluss [2] Sprachstand A2/B1) am 31.07.2019 hinter sich hat. Schließlich ist es Ende März/Anfang April gelungen, einen vom Außenministerium seines Heimatlandes beglaubigten Auszug aus dem Geburtenregister zu beschaffen, in dem die Angaben exakt mit dem übereinstimmen, was der junge Mann bislang an persönlichen Daten angegeben hat. Aufgrund dieser Urkunde wurde das Arbeitsverbot in seiner Duldung von Anfang Februar nunmehr aufgehoben. Seit dem 04.04.2019 besitzt er eine Ausbildungsduldung, er kann zunächst bis zum 31.07.2021 in Deutschland verbleiben.

Rechtfertigung

Warum habe ich mich „ehrenamtlich“ bis an die Grenzen der Belastbarkeit für diesen jungen Mann eingesetzt? Weil ich der Auffassung bin, dass jeder junge Mensch zwischen 17 und 24 Jahren, dem die Flucht nach Deutschland faktisch gelungen ist, nicht abgeschoben werden darf, ohne dass er zuvor Basisqualifikationen erwerben konnte, mit denen er ein menschenwürdiges Leben irgendwo auf der Welt führen kann. Die Geschichte der Migration belegt im Übrigen, dass keinesfalls alle, die in jungen Jahren nach Deutschland geflüchtet sind, lebenslänglich hier bleiben möchten.

Lessons learned

Welche Erfahrungen habe ich gemacht? Die wichtigste: Man agiert in einem hochkomplexen Feld, in welchem Institutionen und Akteure mit je eigenen Handlungslogiken und Interessen sich dieser Geflüchteten aus Schwarzafrika bemächtigen und Einfluss nehmen auf ihre Existenz.

Statt ordnungspolitischer Kreativität rassistischer Staatsterror?

Junge Männer aus Westafrika haben es noch schwerer als Geflüchtete aus anderen Staaten und Regionen. Ihre Anträge auf Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft, auf Asylanerkennung oder subsidiären Schutz werden in den meisten Fällen als offensichtlich unbegründet abgelehnt.

Was soll mit Ihnen also geschehen, wenn ihre Klagen gegen die entsprechenden Bescheide definitiv abgelehnt sind? Im Jargon des BAMF liest sich die Antwort auf diese Frage wie folgt:

Die dargestellte allgemein schwierige wirtschaftliche Lage begründet kein Abschiebungsverbot. Der Antragsteller kann sie ebenso wie seine Landsleute unter Aufbietung entsprechender Anstrengungen bewältigen. Eine Rückkehr ist ihm daher zumutbar.

[...]

Es ist davon auszugehen, dass der Antragsteller als volljähriger, gesunder Mann, der mangels familiärer Bindungen keine Unterhaltslasten zu tragen hat, im Falle einer Rückkehr in der Lage wäre, durch Gelegenheitsarbeiten wenigstens ein kleines Einkommen zu erzielen, sich damit zumindest ein Leben am Rand des Existenzminimums zu finanzieren und sich allmählich wieder in die [...] Gesellschaft [seines Herkunftslandes] zu integrieren.

Warum sind es nur einige NGOs und vielfach hilflose Helferinitiativen, die offen einer solch zynischen Arroganz widersprechen, die zu wissen vorgibt, was man Menschen aus den ärmsten Staaten der Erde als Lebensperspektive zumuten kann? Warum darf das BAMF solche Standardbausteine in nahezu jeden Ablehnungsbescheid schreiben, nachdem es in solchen Texten zuvor die politischen, die wirtschaftlichen und die gesellschaftlichen Verhältnisse im jeweiligen Herkunftsland stets en detail beschrieben hat? Und warum erklärt die Exekutive nicht klar und eindeutig, wen sie nach Afrika abschiebt und wen nicht? Warum nimmt man hin, dass in diesem Bereich, in dem es für zahlreiche Betroffene um die Vernichtung all ihrer Hoffnungen, ihrer Existenz, wo es um Leben und Tod geht, Horrorgeschichten über brutale Willkür in Umlauf kommen, die bei den jungen Männern lähmende Angst und Schrecken auslösen? Warum schweigt auf Landesebene das Landesjugendamt zu solchen Positionen? Es kann doch nicht wahr sein, dass die offiziellen Sachwalter der Interessen von Jugendlichen und jungen Erwachsenen gegen solche Vorstellungen nicht angehen, dass normal sein soll, dass man jungen Schwarzafrikanern kaltschnäuzig „ein Leben am Rand des Existenzminimums“ zumuten darf, das sie „durch Gelegenheitsarbeiten“ fristen sollen.

Stattdessen nimmt man mehrheitlich billigend in Kauf, dass junge Menschen aus Westafrika wie auch Geflüchtete aus anderen Staaten ordnungspolitischen Gesetzen und Verordnungen unterworfen bleiben, deren Interpretation selbst für Spezialisten eine Herausforderung darstellt. Diese Vorschriften werden laufend überarbeitet, denn sie entstehen als Kompromisse aus politischen Kontroversen und gegenläufigen Interessen, wobei die Politische Rechte dafür sorgt, dass Fragen der Sicherheit und des Vorrangs der Einheimischen vor Fremden mehr Gewicht bekommen als selbst die Verwertungsinteressen der Wirtschaft, die junge Schwarze als Mitarbeiter in mittelständischen Betrieben im Handwerk und in der Pflege durchaus begehrenswert machen. Es gibt bis jetzt nur wenige Konzepte, die jungen Menschen aus Westafrika Perspektiven eröffnen und zugleich klar machen, dass massenhafte Einwanderung aus Afrika nach Europa keine wirkliche Lösung darstellt.

Auf politischer Ebene ist es als offenbar außerordentlich schwierig, für junge Flüchtlinge aus Westafrika plausible Konzepte zu entwickeln. Trotzdem überzeugt nicht, sie lediglich als Wirtschaftsflüchtlinge zu denunzieren, die man samt und sonders zurückschicken müsse. Die surenhafte Widerholung des Arguments, man müsse stattdessen die Fluchtursachen bekämpfen, überzeugt ebenso wenig. denn das löst kein einziges Problem der jungen Schwarzen, die hier leben. So richtig die Einsicht ist, dass man Fluchtursachen beseitigen müsse, so verlogen ist dieses Argument zugleich: Seit Jahrzehnten schon zeigt niemand ernsthafte Bereitschaft, den Ländern Westafrikas durch faire Handelsbedingungen aufzuhelfen, niemand investiert in Unternehmen und Arbeitsplätze in Ländern ohne hinreichende Infrastruktur und in Bevölkerungen ohne Kaufkraft. Erst unter dem Druck nicht endender Flüchtlingsströme aus Afrika betreibt man „Fluchtursachenbekämpfung der besonderen Art“, indem man jene Staaten mit Geld und Hochtechnologie ausstattet, durch die wichtige Fluchtrouten verlaufen, damit sie die Flüchtlinge festsetzen und zurückführen.

Mit der Absichtserklärung, man wolle mitwirken ar den mittel- und langfristigen Verbesserung der Lebensverhältnisse in Westafrika, löst man, wie gesagt, kein einziges konkretes Problem von jungen Afrikanern, die aus diesen Staaten nach Deutschland eingewandert sind. Vielmehr gilt es zu begreifen, dass es weder klug noch human ist, diese jungen Männer einfach außer Landes zu schaffen. Dafür wurde in die meisten von ihnen bereits zu viel investiert: Für jeden UMA (unbegleiteten, minderjährigen Ausländer), der zwei Jahre in Baden-Württemberg gelebt hat, wurden allein für dessen Lebensunterhalt und Miete gut 20.000 Euro aufgewendet. Hinzu kommen die Leistungen für sozialpädagogisches Betreuungspersonal, für Sprachkurse und Schulbesuch. Es ist aber auch nicht klug oder gar human, sie nur als Lückenfüller in Mangelberufen hierzulande zu begreifen oder sie in gering qualifizierten Beschäftigungsverhältnissen zu verwerten.

Zwischen brutaler Abschiebung und einem bedingungslosen Bleiberecht sind vielerlei Konzepte für einen Aufenthalt junger Westafrikaner in Deutschland denkbar, der an Bedingungen zu knüpfen und klug zu befristen ist. Die Ermessensduldungen zum Zwecke der Ausbildung (3 plus 2-Modell) und die Beschäftigungsduldung, die im kommenden Jahr Gesetz werden soll, sind dafür überzeugende, allerdings nur erste Beispiele.

Zu überlegen wäre weiter, ob man (a) bei Geflüchteten mehr Einfluss nimmt auf deren Berufswahl, um diese unter Gesichtpunkten der doppelten Option zu prüfen: Wer einen Beruf wählt, der in Deutschland und in der Dritten Welt von Nutzen ist, muss mehrere Jahren eine entsprechender Tätigkeit im Herkunftsland oder in sonstigen unterentwickelten Staaten ausüben, danach darf er wieder nach Deutschland kommen. (b) Vorstellbar wäre auch: Wer aus einem Entwicklungsland in Deutschland arbeitet, unterstützt entweder nachweislich Angehörige oder Projekte im Heimatland oder er entrichtet ansonsten einen Solidaritätszuschlag zugunsten der Förderung von Entwicklungszusammenarbeit mit seinem Herkunftsland. Fast alle, die ich persönlich kenne, sorgen ohnehin bereits auf sehr respektable Weise für das Überleben ihrer Familien im Herkunftsland, sobald sie wirtschaftlich dazu auch nur ein klein wenig in der Lage sind. Sie leisten damit an den grass-roots die mit Abstand effektivste Entwicklungshilfe. (c) Wer als junger Afrikaner in Deutschland eine anspruchsvolle Berufsausbildung oder ein Studium abgeschlossen hat, muss sich für drei bis fünf Jahre zur Arbeit in seinem Heimatland oder zur Mitarbeit in Entwicklungshilfeprojekten verpflichten, ehe er in Deutschland eine Niederlassungserlaubnis beantragen kann. usw.

Warum richten NGOs, Kirchen, aber auch Behörden der Jugendhilfe auf Bundes- und Länderebene als die Repräsentanten derer, die sich als Fürsprecher, Sachwalter und Anwälte von geflüchteten Jugendlichen begreifen, nicht runde Tische ein, warum warten sie nicht sehr viel offensiver mit solcherlei Konzepten auf und zwingen damit die Legislative und die Exekutive zu klügeren und humaneren Lösungen?

Kompetente Solidarität statt nur Verwaltung und Versorgung?

Die wenigsten, die hierzulande beruflich oder ehrenamtlich mit jungen Männern aus Westafrika zu tun haben, machen sich klar, welche Wirkungen das deutsche Asylrecht und die sonstigen deutschen Einwanderungsbestimmungen in den Herkunftsländern entfalten, weit im Vorfeld vor jedwedem konkreten Aufbruch in ein Fluchtabenteuer. Die fatale Außenwirkung der deutschen Asylpolitik und Asylpraxis hat hierzulande kaum jemand auf dem Schirm. Wer weiß schon, welche Youtube-Filmchen z. B. das Bild vom Umgang Deutschlands mit seinen Flüchtlingen bei der Jugend in westafrikanischen Gesellschaften prägen, welche Gerüchte dort in Umlauf sind. In den Herkunftsländern kann man sich dank Youtube und Skype im Detail darüber informieren, wie es den Landsleuten in Deutschland ergeht. Dank moderner Kommunikationstechnologie existieren Kommunikationsnetze sowohl in den nationalen Communities hierzulande als auch in den Herkunftsländern, die nahezu in Echtzeit berichten und kommentieren, was in Deutschland im Umgang mit schwarzen Flüchtlingen geschieht. Dort wird zum Beispiel auch der dringende Rat verbreitet: Gib den Deutschen niemals ein Papier, das zur Klärung deiner Identität taugt. Sobald sie so etwas haben, schieben sie dich ab! Und fortlaufend kommen Horrorgeschichten in Umlauf von willkürlichen, nächtlichen Abschiebungen, die mit äußerster Brutalität von der deutschen Polizei durchgeführt werden. Staatsterror gegen schutzlose Minderheiten, rassistische Selektion? Weil bad news auch dort höhere Aufmerksamkeit erzielen als good news, ist nicht verwunderlich, dass dort Horrorgeschichten und Falschinformationen Konjunktur haben.

Die meisten, die aus Westafrika nach Deutschland kommen, wissen längst, was Fluchtgründe sind, die dazu führen, dass man bleiben darf. Und ihnen ist auch klar, dass ihre Gründe nicht gelten: Erwachsene aus westafrikanischen Ländern haben keinerlei Chance auf Asyl, ihr Begehren ist im Amtsdeutsch „offensichtlich unbegründet“ Dennoch versuchen viele nach Europa zu gelangen, einige davon schlagen sich bis nach Deutschland durch. Die jungen Männer, die um jeden Preis nach Deutschland wollen, weil sie nichts mehr zu verlieren haben, wissen auch, dass wer deutlich unter 18 ist, viel bessere Chancen hat, als ältere. Sie wissen auch, dass es klüger ist, erst in Deutschland Asyl zu beantragen als zuvor in einem anderen europäischen Land. Und wer unbegleitet einreist, dem geht es besser, als wenn er eingebunden in Familie bzw. Verwandtschaft hier ankommt. Es ist deshalb nachvollziehbar, dass insbesondere junge Geflüchtete sich möglichst aussichtreiche Geschichten zurechtlegen, von denen sie über kurz oder lang glauben, sie seien ihre eigenen.

Als ehemaliger „Entwicklungshelfer“, der ein paar Jahre in einem westafrikanischen kirchlichen Schulsystem gearbeitet hat, habe ich gelernt, dass es Zentraleuropäern ungemein schwer fällt, in nicht geklärten und unsicheren Situationen standzuhalten. Wer wirklich helfen will, muss sich eine kompetente Solidarität erarbeiten. Man muss wissen, dass ein längerfristiger Aufenthalt in Deutschland nur möglich ist für Personen, deren Identität geklärt ist. Dafür braucht es Identitätsnachweise (Geburtsurkunden, Auszüge aus Geburtsregistern, Personalausweise, Pässe usw.), deren Echtheit nicht bestritten werden kann. Es geht also darum, die Fluchtgeschichte und beschaffbare bzw. vorhandene Personaldokumente plausibel aufeinander abzustimmen. Für schriftliche Selbstdarstellungen (z.B. Lebensläufe) oder entsprechende Einlassungen gilt: Alles, was man schreibt oder sagt, muss stimmen, aber nicht alles was stimmt, muss man schreiben oder sagen. Anders gesagt: Es bringt nichts, in den Fluchtgeschichten nach Widersprüchen zu suchen und Identitätspapiere mit kriminaltechnischem Aufwand auf Echtheit zu prüfen, nur um fortgesetzt das Vorurteil zu befeuern, man habe es mehrheitlich mit Gaunern und Dealern zu tun, denen nur höchst eingeschränkt zu trauen sei. Viel produktiver ist, wenn man sich mit einem hohen Grad an Plausibilität zufrieden gibt, wenn es um Lebensgeschichten und persönliche Dokumente geht.

Ein junger Afghane, inzwischen selbst Sozialarbeiter mit deutschem Pass, dem ich von meinen Unternehmungen im eingangs skizzierten Fall erzählte, sagte zu mir: „Es ist ganz einfach: Du musst für dich die Frage klären: Willst du dem Jungen helfen oder nicht?“ Und er ließ durchblicken, dass seinen Erfahrungen zufolge die wenigsten Professionellen, die mit jungen Geflüchteten zu tun haben, diese Frage für sich wirklich geklärt haben oder überhaupt klären wollen. Noch seltener kennen die Professionellen ihre tatsächlichen Spielräume und Möglichkeiten. Ein professioneller Erfahrungsaustausch auch unter Einbezug von Experten zum Zwecke der Sicherung und Verbreitung solchen Wissens und Könnens wird viel zu selten organisiert.

Intelligente Kooperation zwischen Profession und Ehrenamt?

Junge Geflüchtete, die unbegleitet aus Westafrika nach Deutschland kommen, sind auf Länderebene der Handlungslogik einer Jugendhilfe ausgeliefert, die sich im Wesentlichen aufs Verwalten und Versorgen ihrer Zielgruppen fokussiert, und zwar mit den gleichen Maßnahmen und Rezepten, wie man das hierzulande schon immer für Problemjugendliche gemacht hat. Dabei wird die konkrete Alltagsarbeit an freie Träger delegiert, die sich zur Zusammenarbeit anbieten, weil junge Geflüchtete eine auskömmliche Finanzierung mitbringen, mithilfe derer sich die Träger personell und materiell sanieren können. Das ist zwar mehr als Nichts. Denn jenen Jugendlichen und jungen Erwachsenen, die in ihren Familien oder zusammen mit Verwandten nach Deutschland kommen, wird noch weit weniger Aufmerksamkeit zuteil. Doch dieses Verwalten und Versorgen genügt nicht.

Auf Länderebene ist an die Landesjugendämter die Forderung zu stellen, dass sie Tagungen inszenieren und regional runde Tische einrichten, um in Zusammenarbeit mit allen, die auf die Lebenswege der Jugendlichen aus Westafrika Einfluss nehmen (mit den Jobcentern, den Schulen, dem vor Ort verfügbaren juristischen und wissenschaftlichen Sachverstand sowie mit den Trägern der Flüchtlingsbewirtschaftung und nicht zuletzt mit ehrenamtlich Aktiven) auf Basis bisheriger Erfahrungen und draus ableitbarer Forderungen plausible Konzepte zu entwickeln, wie schwarze junge Männer nachweislich in Formen eines menschenwürdigen, weitgehend selbstverantworteten Lebens hineinwachsen können. Solche Gremien hätten darzulegen, welcher besonderen Anstrengungen und spezieller Förderung es seitens derer bedarf, die sich als wirkliche Fürsprecher, Sachwalter und Anwälte der jungen Geflüchteten entweder engagieren müssen oder dies aus freien Stücken wollen. Und sie sollten Qualitätskriterien dafür entwickeln, wie man in den verschiedenen Regionen Deutschlands als Karrieredesignerin und Karrierelotse in jedem Einzelfall nachweislich wirksam zu werden hat und wie dies zu überprüfen ist.

Besondere Anstrengungen sind zu richten auf den Aufbau und die Weiterentwicklung von Formen einer wirksamen Zusammenarbeit vor Ort zwischen Behörden und freien Trägern von Einrichtungen der Jugendhilfe mit Ehrenamtlichen, die sich in der Betreuung von jungen Geflüchteten aus Westafrika engagieren. Es kann nicht länger sein, dass die Professionellen in Jugendhilfe (und Schulen) meinen, ihr Einsatz zum Wohl der ihnen Anvertrauten (bzw. ihrer Schüler) habe Vorrang, sei qualifizierter, wichtiger und tragfähiger als das, was Ehrenamtliche zu leisten willens und im Stande seien. Es geht nicht an, dass man Ehrenamtliche und deren Engagement denunziert als lästigen Sand im Getriebe, als hilflose Gutmenschen, die dem Apparat nur zusätzliche Arbeit machen. Jugendämter und Jugendhilfeträger sollten vielmehr ernsthaft zusammenarbeiten mit Menschen, die – ihrerseits gut vernetzt – ihre Zeit, ihr Geld und ihre Beziehungen als Fürsprecher, Türöffner, Sachwalter und Trainer dieser jungen Männer einsetzen. Denn diese „Freischaffenden“ können ihre Schützlinge einbinden in Generationen übergreifende Vereine und Gruppierungen und ihnen solchermaßen Zugänge zu Aktivitäten und Kontakte zu Personen verschaffen, die für sie ansonsten unerreichbare Ressourcen blieben. Ehrenamtlich Engagierte sind auch dann noch für ihre Schützlinge erreichbar, wenn die Offiziellen längst ihre Fachleistungsstunden abgearbeitet und ihre Anrufbeantworter eingeschaltet haben. Und sie bleiben den jungen Erwachsenen erhalten, weit über die gesetzlich geregelten Verfallsdaten von Zuständigkeiten seitens der Jugendhilfe oder des Jobcenters hinaus. Ob Ehrenamtliche zu kompetenten Komplizen von jungen Geflüchteten werden können, entscheidet sich daran, ob es der Jugendhilfe gelingt, einen darauf gerichteten Erfahrungsaustausch und Kompetenztransfer zu inszenieren.

Weiter duchwursteln wie bisher – oder couragiertes Fallmanagement?

Man kann die Existenz junger Männer, die aus den Subsahara-Staaten nach Deutschland geflüchtet sind, begreifen als ausgeliefert an eine Vielzahl von Angeboten und Erwartungen, die diverse Vertreter/innen von Institutionen, Behörden und Einrichtungen, aber auch private Akteure an sie richten. Damit jedoch werden sie Handlungslogiken unterworfen, die nicht selten zu ausweglosen Situationen führen.

Da gibt es zunächst die (oft unterschätzte) Handlungslogik der meist national organisierten Communities, die ihre Flüchtlinge mit allerlei Informationen aus dem Heimatland, mit Ratschlägen zur Gestaltung, Instrumentierung und Finanzierung der Flucht, zum Überleben sowie mit Informationen über die Chancen und Restriktionen eines Lebens in Deutschland versorgen. All dem steht die Handlungslogik der deutschen Asylpolitik gegenüber, die konträre Zielsetzungen verfolgt und im Blick auf Afrikaner deren massenhafte Integration in die deutsche Gesellschaft zu unterbinden trachtet. Doch damit nicht genug: Teils im Widerspruch teils in Unterwerfung unter die Handlungslogik der Exekutive entfalten die Jugendhilfe samt deren Trägern sowie das (berufliche) Schulsystem ihre Aktivitäten. Dabei wird die Handlungslogik der National Communities nahezu gänzlich ignoriert. Weil man sich mit diesen Zuwanderern entweder „von Amts wegen“ oder aufgrund einer zögerlich auf sie ausgeweiteten Schulpflicht zu befassen hat, folgt man bedenkenlos gewachsenen Überzeugungen und eingeschliffenen Praktiken. So als sei ganz selbstverständlich, dass für aus Westafrika Geflüchtete all das gut und zweckmäßig sei, was man seit vielen Jahren zunächst mit den Einheimischen, dann aber auch mit den Gastarbeiterkindern sowie mit den aus Russland eingewanderten Deutschstämmigen bereits veranstaltet hat. Niemand regt sich z. B. darüber auf, dass man von Geflüchteten vor Aufnahme einer Ausbildung ein erfolgreich bestandenes B1-Sprachstandsexamen in Deutsch erwartet. In darauf vorbereitenden Deutschkursen wird darauf bestanden, dass man nachweist, dass man die Regeln der indirekten Rede und den Gebrauch des Futurums II beherrscht. – Wer als Geflüchteter mit physischen und/oder psychischen Beschwerden ärztliche, gar klinische Hilfe in Anspruch nehmen muss, merkt sehr schnell dass er es auch da mit Systemen mit ausgeprägt eigensinnigen Handlungslogiken zu tun bekommt, die kaum kompatibel sind mit den Ansprüchen z. B. der Schulen. Und Ähnliches gilt auch im Blick auf Arbeitsverwaltung, Jobcenter und Betriebe.

Angesichts der so beschriebenen Sachlage leuchtet ein, dass jeder junge Geflüchtete im Grunde einen persönlichen Fallmanager braucht, der ihm systematisch und konsequent hilft, auf einen grünen Zweig zu kommen. Im eingangs skizzierten Fall gab es zwar einige Persönlichkeiten in verschiedenen Behörden und Einrichtungen, vor allem aber auch unter den Ehrenamtlichen, die bereit und fähig waren, die Bemühungen um eine günstige Zukunftsperspektive für den Betroffenen konstruktiv mit Rat und Tat zu unterstützen. Aber es gab niemanden, der die Verantwortung für den Gesamtarbeitsbogen (Schütze) dieses Falles hätte übernehmen können und wollen. Immer wieder wurde versucht, diese Verantwortung für das Gesamtmanagement dem Betroffenen selbst zuzuschieben. Der offene und versteckte Vorwurf, der 19-Jährige kümmere sich viel zu wenig selbst um seine Angelegenheiten, mobilisierte auf nachgerade alberne, wenn nicht zynische Weise die Idee, er sei ein autonomes Subjekt wie alle anderen auch, das sein Leben selbst zu entwerfen und zu gestalten und mittels Verträgen zu organisieren habe. Wer seine Interessen nicht zielführend zu instrumentieren verstehe, gleichgültig ob er dazu das erforderliche Wissen und die nötigen Mittel habe oder nicht, sei selbst schuld, wenn er seine Ziele nicht erreiche. Er müsse dann eben lieben lernen, was ihm bleibe.

Aus meiner Sicht muss eine solche Fallmanagerfunktion eher von einer engagierten Privatperson oder einer kleinen Gruppe von freischaffenden Engagierten übernommen werden, denn die Offiziellen in den Schulen und den Jugendhilfeeinrichtungen sind als Lohnabhängige Teil ihres jeweiligen Systems, dessen Logik und Ideologie, und somit in vielerlei Hinsicht und nicht nur in ihrer Servilität beschränkt. Nur wenige trauen sich die Grenzen ihrer professionellen Beschränkungen zu sprengen und im Niemandland zwischen den Institutionen und ihren Handlungslogiken sich unerschrocken und zunehmend kompetenter zum Anwalt legitimer und sozialverträglicher Interessen von jungen Männern aus Westafrika weiterzuentwickeln.

[1Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Deutschland)

[2Vorqualifizierungsjahr Arbeit/Beruf Orientierung