FORVM, No. 288
Dezember
1977

Klassenkampf mit Beton

Mitbestimmung beim Bürobau

Wenn Gewerkschaften die Humanisierung der Arbeit verlangen, dann heißt das: Gesundheitliche Schäden sollen vermieden, ein Höchstmaß an Wohlbefinden ermöglicht werden. Jedem soll sich die Chance kreativer Tätigkeit eröffnen; er soll sich mit der Arbeit identifizieren und in ihr persönliche Erfüllung finden können.

„Das sind utopische Phantastereien“, sagen die einen. „Das ist Klassenkampf“, die anderen. „Das ist Sichabfinden mit kapitalistischer Ausbeutung“, die dritten. Wahrscheinlich ist es all das und noch manches mehr. „The proof of the pudding is in the eating.“ Wieviel in dem Pudding drin ist, hängt letztlich von uns selbst ab.

Die Gewerkschaft der Privatangestellten will sich nicht mit theoretischen Diskussionen über die Humanisierung der Arbeit begnügen. Sie will fundierte praktische Anleitungen zur Realisierung anbieten. Diesem Zweck diente schon die Untersuchung „Arbeitsbeanspruchung und Augenbelastung an Bildschirmgeräten“ (1975). Nun erschien eine umfangreiche Arbeit über menschengerechte Gestaltung von Bürogebäuden.

Traumgebilde aus Stahl, Glas, Beton, Marmor, mit der Hauptaufgabe, zu repräsentieren, zum „Firmenimage“ beizutragen und somit das Geschäft zu beleben: Hinter den Fassaden aber sitzen Menschen, berufen oder verurteilt, zig Jahre ihres Lebens dort zu arbeiten. Ein Bürohaus ist „modern“, „schön“, „elegant“, „repräsentativ“, „zweckmäßig“ — ist es gesund, menschenfreundlich, menschengerecht?

Das Handbuch [*] der Gewerkschaft der Privatangestellten lenkt das Augenmerk von Bauherren, Architekten und Betriebsräten auf diese Fragen. Der Betriebsrat soll nicht erst zur Gleichenfeier oder Eröffnung des Gebäudes eingeladen werden. Er und die von ihm vertretenen Arbeitnehmer sollen von allem Anfang an, noch vor Beginn des Planungsprozesses, ihre Wünsche und Forderungen bekanntgeben.

5.000 Arbeitnehmer in 17 Bürobetrieben wurden befragt. 3.300 ausgefüllte und auswertbare Fragebogen kamen zurück. Sie enthielten 7.722 Vorschläge und Anregungen: Das alles wäre in ihrem Büro anders gemacht worden, wenn sie hätten mitsprechen können. An der Spitze der Wünsche: „mehr Raum für den Einzelnen“; „Klimaanlage“; „bessere sanitäre Einrichtungen“; „bessere Beleuchtung“. Jeder vierte Befragte gab an, unter gesundheitlichen Beschwerden zu leiden, die er auf Zustände an seinem Arbeitsplatz zurückführt. Zehn Prozent der Befragten befanden sich 1976 wegen derartiger Beschwerden im Krankenstand. Jeder zweite befürchtet aufgrund der Arbeitsbedingungen einen gesundheitlichen Schaden zu erleiden.

Schon gesunder Menschenverstand sollte ausreichen, teures Geld nicht für einen Bau auszugeben, der Unzufriedenheit und Konflikte erzeugt. Schon das wäre Anlaß genug, zumindest den Betriebsrat allen Bauverhandlungen beizuziehen. Das Arbeitsverfassungsgesetz gibt dem Betriebsrat das Recht, bei der Planung und Ausführung von Bürogebäuden mitzuwirken. Es verpflichtet den Unternehmer zur Information an den Betriebsrat und zur Beratung mit ihm. In der Praxis haben zeitgerechte Information und Mitbestimmung schon im Planungsstadium absoluten Seltenheitswert.

Das Handbuch soll Bauherren und Architekten auf die wichtigsten Humanfaktoren hinweisen und die Notwendigkeit ihrer Einhaltung unterstreichen. Es betont gesetzliche Verpflichtungen und faktische Erfordernisse, die eine möglichst frühe und kontinuierliche Beiziehung des Betriebsrates notwendig machen. Es bietet dem Betriebsrat zur Durchsetzung seiner Forderungen sachlich fundierte Unterlagen.

Der erste Teil beschäftigt sich mit Struktur und Aufgabenverteilung einer Projektorganisation, wie sie für ein größeres Bauvorhaben (Neubau oder Umbau) üblich ist. Die in den einzelnen Projektphasen zu treffenden Entscheidungen werden aufgezeigt. Viele dieser Entscheidungen fallen schon zu einem relativ frühen Zeitpunkt der Planung. Sie können nachher nur mit großen Schwierigkeiten geändert werden. Deshalb geht es um Mitwirkung des Betriebsrates im Planungs- und damit Entscheidungsprozeß von Anfang an.

Der zweite Teil enthält eine Prüfliste: Kriterien, die im Interesse einer menschengerechten Gestaltung des Gebäudes zu berücksichtigen sind. In jedem Fall werden auch die Werte angegeben, die aufgrund von gesetzlichen Normen oder arbeitswissenschaftlichen Erkenntnissen als unbedingtes Minimum anzusehen sind. Jedoch heißt Humanisierung der Arbeit darüber hinaus ein gewisses Wohlbefinden am Arbeitsplatz, nicht bloß Vermeidung gesundheitlicher Schäden: Daher wird man die empfohlenen Richtwerte einzuhalten haben. Immerhin bezieht sich auch das Arbeitnehmerschutzgesetz auf die Definition der Weltgesundheitsorganisation: „Die Gesundheit ist ein Zustand vollkommenen physischen, geistigen und sozialen Wohlbefindens und nicht bloß das Fehlen von Krankheit oder Gebrechen.“

Der dritte, umfangreichste Teil des Handbuches befaßt sich mit den „Gestaltungsfaktoren“; er bietet zusätzliche Erläuterungen zur Prüfliste: Standortwahl; Bürotyp (mit kritischem Vergleich von Zellen- und Großraumbüro); Berechnung des Flächenbedarfs für verschiedene Arbeitsplatztypen. Ein eigenes Kapitel gilt den ergonomischen Erfordernissen: Maßnahmen zur Einhaltung empfohlener Richtwerte für Raumklima, Luftqualität, Beleuchtung, Akustik. Schließlich bautechnische und hausbetriebstechnische Fragen.

Der vierte Teil bringt eine Zusammenstellung der einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen, Literaturverzeichnis und Stichwörterverzeichnis.

Das Handbuch bezweckt eine bessere Arbeitssituation der Büroangestellten; es hat aber eine zusätzliche gewerkschaftspolitische Bedeutung: Gestützt auf das Handbuch wie auch auf Experten, die durch die Gewerkschaft vermittelt werden, sollen die Betriebsräte aktiviert werden. Sie sollen selbst in das Baugeschehen eingreifen. Sie sollen die Einflußmöglichkeiten realisieren, die das Arbeitsverfassungsgesetz bietet. In den Verhandlungen im Entscheidungsgremium des Betriebes, das für die Bauplanung zuständig ist, müssen sie Sitz und Stimme erhalten. Dort müssen sie die Forderungen aufstellen und durchsetzen, die für eine menschengerechte Gestaltung des Bürogebäudes notwendig sind. Verhandlungspartner in diesen Fragen sind Betriebsrat und Unternehmer, wobei die Gewerkschaft in jeder Hinsicht unterstützend eingreifen wird.

[*Wojda/Sommer/Margulies: Handbuch zur menschengerechten Gestaltung von Bürogebäuden, Verlag des ÖGB, Wien 1977, 90 Seiten, S 400 (Bezug über Verlagsgemeinschaft des ÖGB, A-1200 Wien, Raffaelgasse 12-14)

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