Heft 3-4/2001
Juli
2001

Österreich für Alle gleich?

Wer soll integriert werden? Ein Beitrag zu Gleichstellung.

Der Nationalstaat war eine überzeugende Antwort auf die historische Herausforderung, ein funktionales Äquivalent für die in Auflösung begriffenen frühmodernen Formen der sozialen Integration, zu finden. Heute stehen wir vor einer analogen Herausforderung.

Die Globalisierung des Verkehrs und der Kommunikation, der wirtschaftlichen Produktion und ihrer Finanzierung, des Technologie- und Waffentransfers etc. fordern uns auf zu verstehen, dass die Probleme, innerhalb eines nationalstaatlichen Rahmens oder auf dem bisher üblichen Weg der Vereinbarungen zwischen souveränen Staaten nicht mehr gelöst werden können. Üblicherweise wird die Folge davon nicht thematisiert, nämlich die funktionale Äquivalenz des Bürgers / der Bürgerin sowie des Nichtbürgers / der Nichtbürgerin im Globalisierungskontext. Hier sind zwei Faktoren von Bedeutung:

1. Der Transfer vom Nationalstaat in die Supranationalität / Globalisierung

Die Aushöhlung der nationalstaatlichen Souveränität entwickelt sich in Richtung eines Auf- und Ausbaus der politischen Handlungsfähigkeit auf supranationaler Ebene. Das Subjekt Nationalstaat und das Subjekt BürgerIn sind historisch, wirtschaftspolitisch, sozial und verwaltungsmäßig gesehen Hand in Hand gewachsen und haben sich wechselseitig gegenüber dem Nichtbürger / der Nichtbürgerin befruchtet, so dass gemäß der jeweiligen demokratisch-rechtsstaatlichen Prägung sämtliche Nationalstaaten grundsätzlich nach diesem Gesichtspunkt konzipiert wurden. Die Logik ist dabei so, dass Gesetze innerhalb des Nationalstaats geschaffen werden, um das Zusammenleben der BürgerInnen im Anspruch auf ihre jeweiligen vitalen Interessen zu regeln. Diese Gesetze vermitteln einerseits den Gedanken von Chancengleichheit und widerspiegeln damit die Wertigkeit allgemeiner Geltung, andererseits werden Gesetze einseitig zustande gebracht, die sich von und durch die BürgerInnen ableiten und deren Interessen reflektieren, und dabei regeln, wie sich die NichtbürgerInnen anpassen sollen.

2. Die Supranationalität als Integrationsendzustand oder -prozess

Die Transformation des Nationalstaates im Kontext der Supranationalität impliziert eine strukturelle Veränderung aller gegebenen Ressourcen hin zu einer optimalen Handlungsfähigkeit der BürgerInnen. Im EU-System kann der interne Transfer von Ressourcen als Antwort auf die Globalisierungsherausforderung gesehen werden. Nun kann dieser Transfer im Sinne der Integration und Globalisierung entweder als Endzustand oder als Prozeß verstanden werden.

Integration als Endzustand: Im Zeichen einer langen zyklischen egozentrischen Herrschaftsmanie des Bürgers / der Bürgerin entstehen neue Herausforderungen und andere Sachzwänge, die das „interne Transfersystem“ nicht für wichtig hält. Die Bewegungsfreiheit des Bürgers / der Bürgerin, des Warenverkehrs, der Kommunikation und wirtschaftlichen Produktion sowie des Kapitalverkehrs um den Globus ist gestattet jedoch nicht die Bewegungsfreiheit des Nicht-Bürgers / der Nicht-Bürgerin.

Integration als Prozess: Als Prozess wird die Transformation des Nationalstaates bzw. der strukturelle Transfer von Subjekten und Kompetenzen (Teilsouveränitäten) in eine Supranationalität als Fundament des globalen Handelns betrachtet. Dieses Faktum des strukturellen Transfers impliziert wiederum neue Aspekte, die zu berücksichtigen sind: Die Supranationalität kommt hier als neues Instrumentarium und Akteur der Globalisierung der Länder des jeweiligen Kulturraums vor. Die regional konkretisierte Politik wird aber zunehmend inkommensurabel mit den Problemen globalisierter Funktionssysteme [1] Mit anderen Worten ausgedrückt: die Weltgesellschaft hat nie ein Kollektivsubjekt gehabt und wird auch kein geschichtsphilosophisches Projekt entwerfen. Denn im Kontext der erhofften Supranationalität scheint der Superstaat nicht bald stattzufinden. Virtuell können heutzutage der Bürger und die Nichtbürgerin mit der übrigen Welt vernetzt sein, so dass der Zeit- und Distanzfaktor keine Rolle mehr spielt: Man kann in Südkorea studieren, in Polen investieren und gleichzeitig an einer Konferenz in Japan beteiligt sein etc. Eine Gesellschaft, die sich im Sinne von „empowerment“ befähigen will, soll harmonisierend eine Integrationsstruktur mit den gegebenen Ressourcen, vor allem Populationen, implementieren. Dies bedeutet auch strukturelle Hilfsmittel im Sinne der positiven Diskriminierung als Rahmenbedingungen, um die Gesellschaft so zu gestalten, dass Faktoren wie deutsche Sprache oder physische Behinderung kein Grund sind, um nicht kompetitiv an gesellschaftlichen Veränderungen teilzunehmen. Um nur ein Beispiel zur Illustration zu nennen: Statt die deutsche Sprache als einziges berufliches und bildungsmäßiges Kommunikationsmedium zu haben, insbesondere weil sich im „globalen Umfeld“ die englische Sprache als eigentliches Medium der Kommunikation durchgesetzt hat, wäre es nicht nur eine große Leistung für eine Bildungsreform — zwischen und innerhalb der Hochschulen —, sie als zweite Sprache neben Deutsch einzuführen, vielmehr würde dies auch einen erhöhteen aktiven vernetzten partizipatorischen Grad der Beteiligung am weltgesellschaftlichen Geschehen auch für einzelne Individuen bedeuten. In diesem Sinne würde das gesamte österreichische System von der ganzen Welt mehr profitieren als jetzt, weil prinzipiell jeder mit der ganzen Welt vernetzt sein kann. So gesehen ist ein dreifacher Informationsstrom in dreifacher Stärke unabdingbar und wichtig:

  • Informationen über die Aussenwelt, d.h. die Erfahrungen anderer Kulturkreise;
  • Informationen aus der Vergangenheit, d.h. eigene Erfahrungen, wobei der Bereich der Entnahme und Neuordnung von Erinnerungen sehr weit gespannt sein muss
  • Informationen über sich selbst und alle einzelnen Teile, d.h inklusive der in Österreich lebenden Menschen aus anderen Kulturkreisen.

3. Der Integrationsprozess in der Ära der Bindestrich-Denkkultur

In Bezug auf einen Nationalstaat wie Österreich herrscht m.E. heutzutage eine Unklarheit: Integration wird von Entscheidungsträgern oft als beliebiges Quantum, z.B. von Rechten, definiert, die der Bürger dem Nichtbürger — durch den Staat — oktroyiert. Mit dieser Tradition ist die Integration, wie schon erwähnt bloß ein Transfer „einiger“ nationalstaatlicher Attribute in einen angeblichen Superstaat. Das sind Relikte mittelalterlichen Denkens und mittelalterlicher Rezeption. Integration bedeutet eine Sicherheitsstruktur zwecks Dynamisierung und Harmonisierung der einzelnen bzw. partikularen Interessen einer gegebenen Population bzw. Gemeinschaft.

So gesehen setzt die Antwort auf die Grundfrage, wer integriert sein soll, wiederum drei Phasen voraus:

Integration auf den ranghöchsten Kanälen

Die ranghöchsten Stellen sollen gemäß dem Umwälzungsprozeß der politischen Weltgesellschaft im Umfeld des „Nationalstaates“ Österreich integrative Leistungen durchführen, d.h. schöpferisch sein und sich von mittelalterlichen verkrusteten Sitten und Gebräuchen, sowie aus alten Beschränkungen befreien. Dies würde zugleich zu einer „besseren“ Kommunikation und Kooperation mit Menschen anderen Kulturwelten führen. Sie sollten sich somit befähigen, diese Leistung der reflexiven Integration auf höchsten Rangkanälen zu erbringen. Wenn diese ranghöchsten Kanäle gestört sind, etwa durch institutionalisierten Rassismus und Diskriminierungen, wie z.B. im Fall der Fremdengesetze und des damit verbundenen Schubhaftsystems in Österreich, oder der noch skurrileren Idee der „Bürgergesellschaft“ à la Khol, dann geht dieses Muster der Paralyse bzw. des selbststeuernden Verhaltens der Gesellschaft auf die nächstniedrigere Ebene über und verstärkt, was man unter Alltagsrassismus versteht.

Integration von beiden: BürgerIn und NichtbürgerIn

„BürgerIn“ und „NichtbürgerIn“, d.h. Menschen innerhalb der Zivilgesellschaft, insbesondere die demokratisch gesinnte treibende Kraft der „vierten Gewalt“, sollen Kriterien für das Funktionieren des Systems implementieren, die sie lernfähig für die Durchführung einer neuen internen Ordnung machen, wodurch das gesamte Verhalten des Systems verändert wird. Hierzu stimme ich mit A.J Toynbee überein, nämlich, „dass die Entwicklung von Organismen und Kultursystemen nicht unbedingt an ihrer zunehmenden Grösse oder Komplexität, sondern an ihrer zunehmenden Selbstbestimmung zu messen seien“ [2] So gesehen soll Integration nach der Gesetzlichkeit des empowerment erfolgen, statt einer Integration, welche wie gewöhnlich, den Nichtbürger assimiliert.

Integration nach der „Bindestrich-Denkkultur“

Im deutschsprachigen Raum haben „Nation“ und „Staatsvolk“ dieselbe Extention. Die Nation hat die Bedeutung einer gemeinsamen Abstammung. „Staat“ und „Nation“ sind erst seit den Revolutionen des späten 18. Jahrhunderts zum Nationalstaat verschmolzen. Nationen sind zunächst Abstammungsgemeinschaften, die geographisch durch Siedlung und Nachbarschaft, kulturell durch gemeinsame Sprache, Sitte und Überlieferungen, aber noch nicht politisch im Rahmen einer staatlichen Organisationsform integriert sind. Diese Tradition von „natio“ und „lingua“ überschattet m.E. nicht nur die mittelalterliche und und frühe Neuzeit, sondern auch die meisten Nationalstaaten der Gegenwart. Bezogen auf die mittelalterliche Gesetzlichkeit dieser noch nicht weiterentwickelten Tradition der Abgrenzung von Menschen durch barbarische Kategorien wie „Inländer“, „Ausländer“ und „Fremder“ kann man sagen, dass wir im Kontext der Menschenbeziehungen durch die Globalisierung in den Anfang eines neuen Zyklus geraten.

Karl Deutsch [3] versteht unter „Volk“ ein ausgedehntes Allzweck-Kommunikationsnetz von Menschen. Es ist eine Ansammlung von Individuen, die schnell und effektiv über Distanzen hinweg und über unterschiedliche Themen und Sachverhalte miteinander kommunizieren können. Nation ist dann für ihn einfach ein Volk im Besitz eines Staates. Um nun einen Staat in Besitz zu nehmen, müssen einige Mitglieder dieses Volkes den Hauptteil der Führungskräfte dieses Staates stellen, und eine größere Zahl von Volksangehörigen muss sich mit diesem Staat irgendwie identifizieren und ihn unterstützen. Es zeigt sich, dass Nation zwei Gesichter hat, und der Widerspruch somit im Keim gelagert ist: Während die gewollte Nation der Staatsbürger die Quelle der demokratischen Legitimation ist, sorgt die geborene Nation für soziale Integration.

Im Grunde genommen ist das die immanent diskutierte Frage der Identität bzw. Identitätskrise. Identität ist kein statisches Phänomen, sie ist durch viele verschiedene Erfahrungen, wie selbst die sprachlichen Erfahrungen, welche der/die Einzelne im Prozess des Lebens integrativ macht, ein dynamisches Phänomen, welches den Menschen von der Geburt bis zum Tod begleitet. Diesbezüglich muss man auch lernen, „imperativ“ mit der damit einbezogenen „Bindestrich-Denkkultur“ zu leben: Es handelt sich dabei um die Integration des „Weltbürgertums“ in unser Denken und Handeln. Das ist die Identität des „allgemeinen Bürgers“ / „der allgemeinen Bürgerin“, das ist ein Mensch, der zivilisatorisch für spezifische Rechte wie Pflichten gereift ist.

Statt einer Integration, die assimiliert und die Substanz der sich integrierenden Subjekte verwischt, soll eine konsensuelle Integration nach dem Bindestrichmodell auch verfassungsmässig verankert werden. In Folge dessen ist es durchaus nachvollziehbar, dass gleichzeitig unterschiedliche Staatsbürgerschaften und Nationalitäten in einer Person vereinbar sind und durch den Bindestrich „Staatsbürgerschaft-Nationalität“ nicht als Widerspruch betrachtet werden: Man kann von polnischer und/oder österreichischer Staatsbürgerschaft und gleichzeitig von ukrainischer (oder jüdischer, deutscher, Baluba-) Nationalität sein. Im Zusammenhang mit der Umverteilung der Macht im Anspruch auf empowerment kann die Bindestrich-Denkstruktur nicht nur die Frage des Identitätsbezugs beeinflussen, sondern auch die der kombinatorischen Vielfalt, die schon im Geist eines einzigen Menschen ungeheuer gross sein kann. Sie ist aber noch größer, wenn sein Geist mit dem Geist anderer Menschen in Kommunikation steht. Am größten ist sie wohl bei einem Menschen, dessen Geist aufnahmebereit und für andere Erfahrungen offen ist, der also Initiativen entwickelt, um den Einzugsbereich seiner Informationsaufnahme zu erweitern, am besten auch mit Menschen anderer Kulturkreise, weil man von ihnen Neues erfährt. Die Wahrscheinlichkeit einer Neuerung und die integrative Lernfähigkeit hängen demnach vom Umfang der möglichen neuen Kombinationen aus Informationselementen und materiellen internen Hilfsmitteln ab. In diesem Sinne ist die Lernfähigkeit einer Gemeinschaft davon abhängig, wie viele neue Kombinationen aus menschlichen Kenntnissen, Arbeitskräften und materiellen Anlagen in ihrem Inneren zur Verfügung stehen. Die Vielfalt solcher Kombinationsmöglichkeiten wächst vermutlich mit der Dynamik des Systems.

[1Jedenfalls enthüllt die problematische Lage der Weltgesellschaft Aspekte der Unfähigkeit von Politik, die gerade nicht politisch — auch nicht durch „Demokratie“ zu kurieren sind (Niklas Luhmann, Rechtssoziologie, S.340).

[2Arnold J.Toynbee: A Study of History. Bd.3, London 1935, S.112-217.

[3Karl Deutsch: Nationenbildung — Nationalstaat — Integration. Düsseldorf: Bertelsmann Universitätsverlag, 1972, S.204

Eine Nachricht, ein Kommentar?
Vorgeschaltete Moderation

Dieses Forum ist moderiert. Ihr Beitrag erscheint erst nach Freischaltung durch einen Administrator der Website.

Wer sind Sie?
Ihr Beitrag

Um einen Absatz einzufügen, lassen Sie einfach eine Zeile frei.

Hyperlink

(Wenn sich Ihr Beitrag auf einen Artikel im Internet oder auf eine Seite mit Zusatzinformationen bezieht, geben Sie hier bitte den Titel der Seite und ihre Adresse bzw. URL an.)