ZOOM 1+2/1997
Februar
1997

Postmoderne Abfangjäger

Österreich beabsichtigt den Ankauf von Mehrzweckkampfflugzeugen, die bestens geeignet wären, im Rahmen der NATO zum Einsatz zu kommen – Dual-Use-Kampfflugzeuge im wahrsten Sinne des Wortes.

Abfangjäger sind ein Mittel der taktischen Luftkriegsführung. Der offizielle Zweck ihrer beabsichtigten Anschaffung ist:

  1. der Schutz des eigenen Luftraumes durch Luftkampfmaßnahmen, in abgeschwächter Form die Überwachung des Luftraumes, d.h. die Identifizierung nicht genehmigter potentiell feindlicher Flugzeuge oder Überflüge;
  2. die Verhinderung eines „technologischen Fadenrisses“, d. h. die Erhaltung der Teilstreitkraft „Luftwaffe“ im Rahmen von Ausbildung, Training und Kompetenz. Technisch gesehen sind Abfangjäger ausschließlich ein Mittel, um andere Flugzeuge zu identifizieren oder zu bekämpfen. Eine Abwehr ballistischer Flugkörper (Raketen kurzer, mittlerer oder langer Reichweite) oder gar von Marschflugkörpern ist auch den technologisch fortschrittlichsten Nationen damit nicht möglich.

Laut Presseberichten wurden Beschaffungswünsche des Verteidigungsministeriums in der Höhe von 22 Milliarden, [1] 40 Milliarden (inklusive anderer Beschaffungsmaßnahmen), [2] 20 Milliarden [3] oder 10 Milliarden [4] für Abfangjäger angemeldet. Als gewünschte Stückzahl wurde 24 genannt. Um zweistellige Milliardenbeträge scheint es sich dabei trotz unterschiedlicher Kosteneinschätzungen jedenfalls zu handeln. Seit Frühjahr 1996 fanden sich in der Presse teilweise Statements von militärnahen Journalisten bzw. Militärs selbst, die eine zunehmende Handlungsunfähigkeit des Bundesheeres aufgrund mangelnden oder veralteten Materials bzw. aufgrund eines nicht auf ihre Wünsche ausgerichteten politischen Handlungswillens beklagten, insbesondere im Bereich der Luftstreitkräfte.

Unabhängig von allgemeinen innen- und außenpolitischen Erwägungen – etwa ob das geltende Landesverteidigungsgesetz „Abfangjäger“ zwingend vorschreibt – ist die Frage zu stellen, welche Luftstreitkräfte welcher Nation eine Bedrohung des österreichischen Luftraumes darstellen könnten.

Die im letzten Jahr als Hauptfeinde der „westlichen Wertegemeinschaft“ genannten Rogue States Irak, Iran, Libyen, Kuba und Nord-Korea besitzen keine Luftstreitkräfte, die auch nur annähernd in der Lage sein könnten, österreichischen Luftraum zu bedrohen. Selbst unter der phantasierten Vision einer Bedrohung durch die Proliferation ballistischer Systeme aus dieser Region läßt sich damit kein Handlungsbedarf auf der Ebene taktischer Luftstreitkräfte begründen.

Die Österreichs Grenzen naheliegendsten mittel- und osteuropäischen Länder – die wahrscheinlich auf der NATO-Herbsttagung 1997 als Beitrittskandidaten auserkoren und dann, wie in NATO-Kreisen kolportiert wird, anläßlich des 50jährigen Bestehens des Nordatlantik-Vertrages am 4. April 1999 in Washington offiziell aufgenommen werden sollen –, nämlich Ungarn, Tschechien und Polen, besitzen teilweise veraltetes russisches Fluggerät und werden im Zuge ihres NATO-Beitritts moderne westliche (US-) Fluggeräte anschaffen. Es sei auch in diesem Fall der politischen Phantasie überlassen, daraus eine potentielle Bedrohung des österreichischen Luftraumes zu konstruieren.

Als Bedrohung des österreichischen Luftraumes verbleiben damit drei Szenarien:

  1. Technisch gesehen verfügen die NATO-Staaten selbst über die meisten und modernsten Systeme, die die Souveränität des österreichischen Luftraumes in Frage stellen bzw. diesen verletzen können. Dies kann als allgemein bekannt vorausgesetzt werden. Die drastischste Verletzung der österreichischen Lufthoheit ist auf die USA zurückzuführen. [5]
  2. Von den technischen Möglichkeiten her gesehen verfügen nur mehr Rußland, Restjugoslawien und in sehr begrenztem Umfang die Ukraine (einige Stück) als Zerfallsprodukte des ehemals kommunistischen Blocks über Fluggerät, das in der Lage wäre, österreichischen Luftraum zu bedrohen. Politisch betrachtet ist eine Bedrohung des Luftraums seitens Rußlands nur im Fall einer neuerlichen und aggressiven Systemkonfrontation zwischen Ost und West möglich.
  3. Ein jüngeres Szenario aus der US-Literatur unter dem Motto „postmodern Terrorism“ [6] – Marke Sportflugzeug, das Radar unterfliegt und eine Massenvernichtungswaffe radiologischer, chemischer oder bakteriologischer Art an Bord hat – ist offenbar auch mit traditionell hochgerüsteten Luftstreitkräften nicht zu verhindern. – Man erinnere sich an die Landung eines Sportflugzeuges am Roten Platz in Moskau.

Zwischen den unmittelbaren Beschaffungswünschen des Bundesheeres und der erklärten Absicht der Bundesregierung, sich einem noch nicht erkennbaren „gesamteuropäischen Sicherheitssystem“ anzunähern, besteht ein unmittelbarer Widerspruch. Je mehr man in Österreich ernsthaft darüber nachdenkt, einem Militärbündnis beizutreten, desto entbehrlicher werden nationale Luftstreitkräfte, es sei denn, man beabsichtigt, sie in diesem Kontext „out of area“ bzw. „out of Artikel 5“ [7] des Nordatlantikvertrages einzusetzen. Technisch gesehen sind die ins Auge gefaßten Fluggeräte Mehrzweckkampfflugzeuge der 4. Generation, die selbstverständlich auch zu einem anderen Zweck denn als „Abfangjäger“ eingesetzt werden können.

In diesem Zusammenhang ist insbesondere der von den Militärs und ihren Lobbys geforderten „Interoperabilität“ und „Kompatibilität“ neuer österreichischer Waffensysteme Aufmerksamkeit zu schenken. Der Wehrsprecher der ÖVP, Karl Maitz, begründet den Wunsch nach neuem Fluggerät damit: „Im Bereich der Luftwaffe gilt es, rasch einen hochwertigen Nachfolger für den Draken zu finden. Eine moderne Luftraumverteidigung und Überwachung kann nur durch erstklassige Geräte gesichert werden. Bei Kampfflugzeugen und Fliegerabwehr ist auch auf Kompatibilität mit unseren zukünftigen sicherheitspolitischen Partnern in Europa zu achten.“ [8]

Die NATO selbst hat in amtlichen Dokumenten, die hierzulande weder in der Presse noch in Fachkreisen entsprechend diskutiert wurden, nämlich der NATO-Osterweiterungsstudie aus 1995, [9] definiert, welche Bedingungen an einen beitrittswilligen Staat zu stellen sind. Auch wenn man die Exegese amtlicher Dokumente nicht überstrapaziern sollte und sich des generell ambivalenten Charakters dieser Studie bewußt ist, so verbleiben doch folgende Bedingungen:

  1. die Bereitschaft, fremde Truppen zu stationieren;
  2. die Bereitschaft, die nukleare Abschreckungsdoktrin der NATO zu unterstützen;
  3. im Fall des Falles selbst als Stationierungsland für Kernwaffen zur Verfügung zu stehen;
  4. die Bereitschaft zu besitzen, an „ordnungspolitischen“ Einsätzen der NATO und/oder WEU außerhalb ihres Artikel-5-Territoriums aktiv mitwirken zu wollen; das Spektrum kann dabei reichen von Peacekeeping-Einsätzen unter UN-Mandat bis hin zu einem Szenario eines Golfkrieg III zum Schutz „unseres Öls“ oder zum Schutz der „freien Handelsbeziehung“ des Westens;
  5. der politische Wille, die geostrategische und geopolitische Hegemonie der USA als politische und militärische Führungsmacht der NATO zu unterstützen und zu fördern; und schließlich
  6. die Bereitschaft zu zeigen, alles weitere, was die Beziehungen zur NATO betrifft, dem „Kleingedruckten“ der Nuklearen Planungsgruppe, den militärischen Stäben und politischen Lenkungsgremien der NATO zu überantworten; und letztendlich
  7. die bedingungslose Bereitschaft zu besitzen, alle Rest- und Kernelemente der österreichischen Neutralität ab dem Zeitpunkt eines Beitritts zur NATO oder auch bereits im Fall eines WEU-Beitritts unter dem CJTF-Konzept [10] über Bord geworfen zu haben.

Nähert sich Österreich der WEU oder NATO unter diesen Bedingungen an, so werden moderne österreichische Kampfflugzeuge als virtuell-strategische Dispositionsmasse betrachtet werden, um die von den NATO-Stäben durchaus auch um Unterstützung für „out of area“-Missionen gebeten werden kann. Die Tatsache, daß es sich hierbei um keine Phantasmagorien handelt, beweist einerseits die „Normalisierungsdebatte“ beim deutschen Nachbarn (Kampfeinsätze im Rahmen von IFOR2), andererseits ist dies NATO-amtlich und in der umgebenden strategischen Literatur nachzulesen.

Über die „Aufwärmphase“ Österreichs für weltweite NATO-Interventionseinsätze wurde im Sommer 1996 in der NATO-beitrittsbefürwortenden Presse berichtet: „Wenn Österreicher Warlords schützen.“ [11] Österreichische Einheiten waren am letzen PfP-Trainingscamp in den USA beteiligt und probten einen fiktiven Einsatz, der

  1. die „Interoperabilität“ der österreichischen Truppen zu NATO-Standards demonstrieren und
  2. die Bereitschaft der potentiellen NATO-Beitrittskandidaten zu Interventionseinsätzen veranschaulichen sollte.

Wie „Die Presse“ berichtete, erwiesen sich die Fähnriche der Militärakademie als Musterschüler: „... sicher ist, daß die Österreicher am anpassungsfähigsten sind. Das Lob von US-Kommandanten – ‚hohe Motivation, hohe Disziplin‘ – ist ehrlich gemeint.“ [12] Der Zweck der PfP, der österreichischerseits gerne als „Schnupperkurs“ für eine NATO-Integration und einen „Erfahrungsaustausch für einen möglichen Beitritt“ deklariert wird, findet NATO-intern jedoch eine andere Rechtfertigung unter dem Titel „von der Zusammenarbeit zur Interoperabilität“. [13] Dabei wird diese explizit als Testfeld für Interventionsübungen „out of area“ und „out of Artikel 5“ des Nordatlantik-Vertrages bezeichnet: „Daher wird die Interoperabilität von entscheidender Bedeutung sein, wenn wir effizient zusammenarbeiten wollen, sei es im Szenario der kollektiven Verteidigung im Artikel 5 oder – was in der heutigen Zeit wahrscheinlicher ist – im Rahmen einer nicht durch Artikel 5 abgedeckten Operation jenseits des eigentlichen Zuständigkeitsgebietes der NATO.“ [14] – Wörtlich zitiert aus einem Zentralorgan der NATO.

Es hat also keinen Sinn, diese deutlich deklarierten Absichten politisch weiter zu leugnen oder zu ignorieren. Im Umfeld der strategischen Literatur und diverser NATO-interner sogenannter „Nachdenkprozesse“ wird auch teilweise das Gewaltmonopol des UN-Sicherheitsrates in Frage gestellt, und es werden Szenarien entwickelt, bei denen das Bündnis auf jede Form eines UN-Auftrages verzichtet und selbständig „Ruhe und Ordnung“ auf der Nordhalbkugel wieder herstellt. Weil dies im Nordatlantikvertrag nicht geregelt ist, so wird erklärt, ist es auch nicht verboten und somit erlaubt.

Die NATO-Neu ist in dieser Lesart – anders als etwa in jener von Herrn Khol im „Standard“ ausgebreiteten – kein neues Instrument für die „gesamteuropäische Sicherheit“ oder gar Garant für „gelebte und belastbare Solidarität in Europa“, [15] sondern die Vorstufe des Rückfalls in eine imperiale Politik der Expeditionscorps mit High-Tech-Waffen, Satellitenaufklärung und virtuell disponiblen Einheiten unter dem Doppel-Hut oder CJTF-Konzept.

Das letzendliche Ziel der „militärpolitischen Normalisierer“ in Österreich ist eine Vollintegration in die NATO und eine massive Aufrüstung des Bundesheeres. Das mediale Mittel dazu ist die Salamitaktik. Daß Österreich auf dem besten Weg ist, dies Scheibchen um Scheibchen in die Wirklichkeit umzusetzen, beweist nicht zuletzt die nicht vorhandene öffentliche Erregung um die Übungsannahmen der österreichischen PfP-Beteiligungen. Das österreichische Bundesheer trainiert hier und heute Einsätze, die

  1. weder von einem UN-Mandat gedeckt sind;
  2. außerhalb des österreichischen Verfassungsgebietes durchgeführt werden;
  3. unter dem Oberkommando der NATO und unter der Übungsannahme „irgendwo im Busch“ und „zu irgendeinem Zweck“ abgehalten werden;
  4. die „Interoperabilität“ von österreichischen Truppenteilen für Einsätze außerhalb des NATO-Territoriums – out of Artikel 5 – enthalten.

Die Entwicklung des PfP-Programms in bezug auf Österreich bedarf hier keiner weiteren Differenzierung. Es handelt sich um einen bedingungslosen und unreflektierten NATO-Beitrittswunsch seitens des Militärs und seiner Lobbys. Mit dieser Annäherung Österreichs an das PfP-Programm der NATO ist also – ohne daß dies besondere öffentliche Aufmerksamkeit erregt hätte – ein politischer und gesellschaftlicher Konsens außer Kraft gesetzt worden, der lautete: keine österreichischen Truppen zu einem anderen Zweck als jenem der unmittelbaren Landesverteidigung oder für Peacekeeping-Einsätze unter UN-Mandat einzusetzen.

Sollte ein modernes Fluggerät der 4. Generation angeschafft werden und Österreich sich unter den hier diskutierten Bedingungen der NATO annähern – und hier schließt sich der Kreis –, so steht zu erwarten, daß die Wünsche der hiesigen „militärpolitischen Normalisierer“ nach Luftraumüberwachungseinsätzen auch außerhalb österreichischen Territoriums nicht mehr lange auf sich warten lassen werden. Im Falle eines tatsächlichen NATO-Beitritts Österreichs wird dies ohnehin obligat sein.

[1Die Presse, 17.6.96, 6.

[2Die Presse, 17.6.96.

[3News, 30.5.1996, 22.

[4profil, Nr. 37, 9.9.1996, 20.

[5Mitte der 80er Jahre schrieb Kreisky in seinen Memoiren: „In den über dreissig Jahren seit Abschluß des Staatsvertrages hat Österreich niemals eine Verletzung seiner territorialen Souveränität hinnehmen müssen, es sei denn aufgrund eines Irrtums oder weil Einzelorgane ihre Grenzen überschritten. (...) Der drastischste Zwischenfall ereignete sich im Juli 1958, als die amerikanische Luftwaffe von Deutschland aus Marineinfantrieeinheiten in den Libanon flog, um die dort ausgebrochenen neuen Unruhen zu bekämpfen, unbekümmert um die Lufthoheit Österreichs. Unsere Proteste sind verhallt.“ Kreisky, Bruno: Im Strom der Politik. Der Memoiren zweiter Teil, Berlin 1988, 255.

[6vgl. Laqueur, Walter: Postmodern Terrorism, in: Foreign Affairs, September/October 1996, 24-36.

[7Militärische Einsätze außerhalb des nordatlantischen Bündnisgebietes bzw. unabhängig von Artikel 5 des NATO-Gründungsvertrages, der die Beistandspflicht aller Mitglieder im Falle eines Angriffs regelt.

[8ÖVP Pressedienst, 23.7.1996.

[9Study on NATO Enlargement. September 1995. Zu beziehen beim NATO-Hauptquatier in Brüssel oder im Internet: http://www.nato.int/docu/basictxt/enl-9501.htm.

[10Combined Joint Task Forces (Alliierte Streitkräftekommandos). Dieses Konzept, das auf der Ministerratstagung der NATO im Juni 1996 in Berlin beschlossen wurde, soll militärische Interventionen der europäischen NATO-Mitglieder mit Rückgriff auf NATO-Strukturen, aber ohne Beteiligung der USA möglich machen.

[11Die Presse, 29.8.1996, 5.

[12Die Presse, 29.8.1996, 5.

[13NATO Brief, No. 4/1996, 17-20.

[14NATO Brief, No. 4/1996, 20.

[15Der Standard, 20.6.1996, 23.

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