Teurer Rat
Am Mittwoch, den 24. April 1996, durchsuchten fünf PolizistInnen, darunter ein Beamter des Landeskriminalamtes, die Wohnungen von Detlev Beutner und Rainer Scheer, Mitarbeiter der deutschen „Totalverweigerer-Initiative Braunschweig“, wegen Verdachts des Verstoßes gegen das „Rechtsberatungsgesetz“. Beutner und Scheer, selbst Totalverweigerer, verteidigen zur Zeit — mit Zulassung durch die entsprechenden Gerichte — zwei andere Totalverweigerer. Bei der Aktion wurden auch die Verteidigerakten für die laufenden Verfahren beschlagnahmt.
Nach dem Rechtsberatungsgesetz, 1935 zur Eliminierung der Juden und Jüdinnen aus der Rechtsberatung eingeführt, ist die „geschäftsmäßige“ Rechtsberatung ohne die generelle Erlaubnis hierzu verboten und kann mit Geldstrafen bis zu DM 10.000,— belegt werden. In einem aktuellen Kommentar zum Rechtsberatungsgesetz wird ausgeführt, daß das Gesetz, nach Streichung der Passagen über Jüdinnen und Juden, nicht mehr als „außerordentlich nationalsozialistisch“ bezeichnet werden könne.
Einem etwaigen Prozeß sieht die Initiative mit Interesse entgegen, könnte dort doch umfassend beleuchtet werden, wie der Staat zuerst diejenigen verfolgt, die sich dem Zwang zum direkten oder indirekten Kriegsdienst verweigern, um anschließend jene zu kriminalisieren, die den ersteren rechtlichen Beistand leisten.
Kontakt:
- Totalverweigerer-Initiative BS
c/o Detlev Beutner
Friedrich-Wilhelm-Str. 46
D-38100 Braunschweig
Tel./Fax: ++49/531/44578