ZOOM 1+2/1997
Februar
1997
Dokumente

Neutralität

Neutralitätsgesetz

Bundesverfassungsgesetz vom 26. Oktober 1955, BGBl.Nr.211, über die Neutralität Österreichs

Artikel I:

  1. Zum Zwecke der dauernden Behauptung seiner Unabhängigkeit nach außen und zum Zwecke der Unverletzlichkeit seines Gebietes erklärt Österreich aus freien Stücken seine immerwährende Neutralität. Österreich wird diese mit allen ihm zu Gebote stehenden Mitteln aufrechterhalten und verteidigen.
  2. Österreich wird zur Sicherung dieser Zwecke in aller Zukunft keinen militärischen Bündnissen beitreten und die Errichtung militärischer Stützpunkte fremder Staaten auf seinem Gebete nicht zulassen.

Chronik des fortlaufenden Neutralitätsbruches

1.1.1995 Österreich wird Beobachter bei der WEU. Mit den sogenannten „Petersberger Missionen“ hat die WEU ein Instrumentarium für ’friedens’-erhaltende wie -schaffende Maßnahmen.
10.2.1995 Österreich und NATO unterzeichnen das Rahmendokument der „Partnerschaft für den Frieden“ (PfP).
15.5.1995 WEU-Ministerrat in Lissabon: Schüssel erklärt die Bereitschaft Österreichs, an Krisenmanagement im Rahmen der Petersberg-Missionen teilzunehmen.
12.12.1995 Ministerratsbeschluß, sich am IFOR-Einsatz in Bosnien-Herzegowina unter NATO-Kommando zu beteiligen.
26.2.1996 Das Individuelle PfP-Programm mit der NATO tritt in Kraft.
1996 Gemeinsame Manöver mit der NATO; z. B. „Cooperative Osprey“ im August in Lejeune – North Carolina/USA.
12.11.1996 Ministerrat nimmt „Sicherheitsabkommen mit der WEU“ an: „So verfolgt insbesondere auch Österreich das Ziel, daß die sogenannten ‚Petersberg-Aufgaben‘ der WEU im EU-Vertrag verankert werden, die EU der WEU konkrete Aufträge zur Durchführung solcher Aufgaben erteilen kann und sich alle EU-Mitgliedstaaten – sofern sie dies im Einzelfall wünschen – gleichberechtigt daran beteiligen können.“ (BKA/III GZ 300.040/38-III/SL/96)
19.11.1996 Erklärung von Außenminister Schüssel anläßlich des WEU-Ministerrates in Ostende: „Im Falle des Scheiterns aller friedlichen Mittel der Konfliktbewältigung kann es dabei auch notwendig werden, militärisch gegen jene vorzugehen, die den Frieden brechen und die legitimen Rechte souveräner Mitglieder der Staatengemeinschaft gewaltsam verletzen. In einem solchen Fall wäre Österreich – im Einklang mit der Satzung der Vereinten Nationen und gemäß seinen innerstaatlichen Verfahren – bereit, nach Kräften an der Wiederherstellung des Friedens mitzuwirken. (...) Ich möchte hier insbesondere auch auf unsere Auffassung verweisen, daß wir in die operative Planung (‚defence planning‘) der WEU, soweit sie den Petersberg-Bereich betrifft, eingebunden werden sollten, weil wir nur so in der Lage sind, uns auf die Kooperation in diesem Sektor adäquat vorzubereiten.“
16.1.1997 Anläßlich des Besuches von NATO-Generalsekretär Solana in Wien unterzeichnet Schüssel ein NATO-Truppenstatut – Grundlage für den Aufenthalt ausländischer Truppen in Österreich und damit auch für Übungen der Mitglieder der PfP auf österreichischem Boden. Zugleich erleichtert es die Teilnahme österreichischer Soldaten an PfP-Übungen im Ausland.