Neutralität
Beiträge
FORVM, No. 167-168

Unbewaffnete Neutralität — zweite Runde

November
1967

Die Herren Minister Prader, Generalmajor Spannocchi und mein verehrter Kollege Verdroß haben sich in Artikeln, die in den Heften Juni/Juli und November/Dezember 1966 des Neuen FORVM erschienen sind, mit meinen ebendort im Juni/Juli-Heft dargelegten Thesen über eine unbewaffnete Neutralität (...)

FORVM, No. 184/I

Warum das Bundesheer aufgelöst wurde

Die Rede Außenminister Waldheims vor der UNO*
April
1969

Hohes Haus! Ich darf Sie hier mit der demonstrativen Geste eines kleinen Landes vertraut machen. Demonstrativ, weil sie die tatsächlichen Machtverhältnisse in der Welt keineswegs verändert. Trotzdem glauben wir an die Sinnhaftigkeit unseres Tuns. Österreich ist der Rest einer einmal bedeutenden (...)

FORVM, No. 198/I

BH verstößt gegen Staatsvertrag

Offener Brief
Juni
1970

Sehr geehrter Herr Bundesminister für Landesverteidigung, sehr geehrte Herren Abgeordnete zum Nationalrat, in der gegenwärtigen Diskussion über das Bundesheer spielt mit Recht das Argument eine große Rolle, daß Österreich verpflichtet sei, den Staatsvertrag peinlich genau einzuhalten. Dieser (...)

FÅ’HN, Heft 9

Ist Österreich auch von strategischem Wert?

Januar
1987

Oder liegt Österreich abseits der wehrgeographisch wichtigen Räume? Hat die NATO da, wo Österreich ist, ein Loch? Fehlt den beiden feindlichen Blöcken hier ein Stück Front in der Linie Norwegen — Türkei? Es ist behauptet worden, wer Tirol habe, habe Österreich. Stimmt das noch ? Ist es noch wichtig, (...)

MOZ, Nummer 41

Geschädigte E-Wirtschaft?

Mai
1989

Die Tiroler Wasserkraftwerke AG prozessierte gegen einen Schriftsteller, der ihre Geschäftsmethoden kritisierte und den Verdacht äußerte, eine TIWAG-Funkanlage arbeite für die NATO. Die Tiroler Wasserkraftwerke AG war mit schweren Geschützen aufgefahren. Im Medienprozeß gegen den Innsbrucker (...)

FORVM, No. 430/431

Bombengeschäfte

November
1989

Noricum, Europa und die österreichische Neutralität. Der fragwürdige Prozeß. I. Vorfälle im Sommer 1989, betreffend die österreichische Neutralität. Von gewissen Interessenten schon stillschweigend begraben, verschaffen laufende Ereignisse ihr einen neuen Stellenwert. 25.000 Menschen aus der DDR (...)

Context XXI, Robert Zöchling
Ausgegraben:

Das Volksbegehren gegen das Bundesheer

Dezember
1989

Seit der Schweizer Armee-Abstimmung ist auch das österreichische Heer wieder ins Gerede gekommen. Einige denken bereits laut über ein Volksbegehren nach. Eine Diskussionsgrundlage wäre bereits vorhanden: das BH-Volksbegehren aus dem Jahr 1970. Ein Drittel der ÖsterreicherInnen ist für die (...)

MOZ, Nummer 56

Solidarität beginnt am Golf

Oktober
1990

Täglich donnern fünf bis zehn Großraumflugzeuge der US-Airforce über Tirol, Salzburg und Kärnten Richtung Südosten. Tausende Soldaten und Tonnen von Kriegsmaterial fliegen von Ramstein/BRD ihrem Einsatzort am Golf entgegen. Empörung darüber findet — außer bei den Oppositionsparteien — nicht statt. Die (...)

MOZ, Nummer 57

Frei sein, europäisch sein, nicht mehr neutral sein

November
1990

Blau war der Himmel, schwarz-rot-gold die Fahne, gehißt nicht nur am Brandenburger Tor, dort schon schlimm genug, gemeint ist aber die am Wiener Rathaus, aufgezogen auf Wunsch des Wiener Bürgermeisters, erstmals seit 1938. Nicht, daß wir auch dazugehören sollten zum großen Reich, wollte Helmut Zilk (...)

FÅ’HN, Postkarten
... Transit ... Landwirtschaft ... Neutralität ... Grundverkehr ...

Bergfeuer in Tirol 1991

(Innsbruck/Nordkette)
 
1991

FÅ’HN, Heft 15

Die österreichische Neutralität

FOEHN-Dokumentation
Mai
1991

Vorher / nachher: Kriegspanzer-Transport durch Tirol, 13. Februar 1991

FORVM, No. 485/486

Warum Nein am 12. Juni 1994?

Juni
1994

Alle, auch Staatssekretärin Ederer, stimmen überein, daß Österreich nicht untergehen wird. Die Abstimmung über die EU hat Auswirkungen für viele kommende Generationen, die Nationalratswahl nur für 5 Jahre. Das Durchziehen der EU Abstimmung innerhalb von 6 Wochen nach dem Nationalratsbeschluß, um sie (...)

Context XXI, ZOOM 1/1996

Ost-West-Dimension splittert Skandinavien

Januar
1996

Im Schatten des kalten Krieges haben die nordischen Staaten seit den fünfziger Jahren eine enge regionale Zusammenarbeit aufgebaut. Dazu gehören ein gemeinsamer Arbeitsmarkt und eine Paßunion. Doch mit dem Ausbau dieser Kooperation auf die europäische Ebene tun sich die SkandinavierInnen schwer: An (...)

Context XXI, ZOOM 3/1996

Friedensdividende ade!

Juni
1996

Die Verteidigungspolitik Österreichs konzentriert sich 1996 auf die Fragestellung: Werden der Beitritt zur NATO und die dafür gewünschte Aufrüstung durchgesetzt? Außenminister Schüssel versucht sich ebenso wie die Liberalen und einige Sozialdemokraten im Tarnen und Täuschen. Sie sehen die (...)

Context XXI, ZOOM 4+5/1996

Operation „Kismet“

Oktober
1996

Der Historiker Christian Stifter über die Remilitarisierung Österreichs, den Widerstand dagegen und die Rekrutierung ehemaliger Nazis. ZOOM: Wann begann in Österreich die Wiederaufrüstung? Christian Stifter: Bereits 1945 wurden von der Provisorischen Staatsregierung Renner die ersten Schritte für (...)

Context XXI, ZOOM 7/1996

Entsendegesetz vorgelegt

Dezember
1996

Die Bundesregierung hat ein Entsendegesetz vorgelegt, daß die Praxis von Truppenentsendungen in Zukunft ge­stalten soll. Alle neutralitäts­rechtlichen Beschränkungen sind darin praktisch aufgeho­ben. Es können damit in Zu­kunft österreichische Solda­ten auch mit einem Mandat zur Friedensdurchsetzung (...)

Context XXI, ZOOM 7/1996

Wehrdienstverweigerer im Untergrund

Dezember
1996

Seit 2. Dezember 1996 lebt Andreas Gruber im Untergrund (sie­he umseitigen Brief). An diesem Tag hätte der Internetberater aus Salzburg zum Bundesheer einrücken müssen. Da er den Wehr­dienst als nicht neutralitätskonform erachtet, hat er zuvor Vertei­digungsminister Fasslabend aufgefordert, den (...)

Context XXI, ZOOM 7/1996

Westlich orientierte Remilitarisierung, Öffentlichkeit und Neutralität

Dezember
1996

Die mediale und öffentliche Aufregung rund um das Bekanntwerden geheimer amerikanischer Waffenlager in Österreich hat eine eigenartige Färbung im Zusammenhang mit der Tatsache amerikanisch-österreichischer Aufrüstung in der Besatzungszeit bis 1955. Aufgrund dieser Remilitarisierung, z.B. auch mit (...)

Context XXI, ZOOM 7/1996

Brief aus dem Untergrund

Dezember
1996

Jetzt bin ich schon die dritte Woche im „Untergrund“. Das ist ein neuer Ort für mich. Ich habe nie versucht, mir vorzustellen, wie das sein wird. Darum ist es auch ein ganz normaler Ort und nichts Besonderes. (...) Ich spüre ein starkes Bedürfnis, alles zu sagen, was ich mir zum Bundesheer und zur (...)

Context XXI, ZOOM 4+5/1996

Westlich orientierte Remilitarisierung, Öffentlichkeit und Neutralität

Dezember
1996

Nachtrag in ZOOM 7/1996

Context XXI, ZOOM 1+2/1997

Für eine österreichische Neutralität

Februar
1997

Der frühere Außenminister Erwin Lanc über Neutralität, NATO-Beitritt und österreichische Identität. ZOOM: Hat die österreichische Neutralität heute noch eine reale Bedeutung? Erwin Lanc: Sie hat eine sehr reale Bedeutung, denn Österreich ist von all seinen Nachbarn als ein Land einschätzbar, das sich (...)

Context XXI, ZOOM 1+2/1997

NATO- und WEU-Beitritt

Oder: Durch Neutralität zur Abrüstung
Februar
1997

Militärische Interessen in Österreich stehen im Widerspruch zur Neutralität. Die Integration in NATO und WEU erfolgt schrittweise: Teilnahme an NATO-Ãœbungen, gemeinsame Ausbildungen und militärtechnische Anpassungen sollen die NATO-Tauglichkeit des österreichischen Bundesheers unter Beweis stellen. (...)

Context XXI, ZOOM 1+2/1997
Dokumente

Entsendegesetz

Februar
1997

Die Bundesregierung hat ein Entsendegesetz vorgelegt, das die Praxis von internationalen Einsätzen in Zukunft gestalten soll. Alle neutralitätsrechtlichen Beschränkungen sind darin praktisch aufgehoben. Es können damit in Zukunft österreichische Soldaten auch mit einem Mandat zur (...)

Context XXI, ZOOM 1+2/1997

Neutralität und Wehrdienstverweigerung

Februar
1997

Im November 1996 weigerte sich Andreas Gruber einzurücken: „Beim Bundesheer stehe ich in der Gefahr, Befehle ausführen zu müssen, die der österreichischen Neutralität und meinem Gewissen widersprechen.“ Grubers Befürchtungen bestätigt das vom Völkerrechtsexperten Michael Geistlinger in diesem (...)

Context XXI, ZOOM 1+2/1997
Dokumente

Neutralität

Februar
1997

Neutralitätsgesetz Bundesverfassungsgesetz vom 26. Oktober 1955, BGBl.Nr.211, über die Neutralität Österreichs Artikel I: Zum Zwecke der dauernden Behauptung seiner Unabhängigkeit nach außen und zum Zwecke der Unverletzlichkeit seines Gebietes erklärt Österreich aus freien Stücken seine immerwährende (...)

Context XXI, ZOOM 1+2/1997

Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik der EU

Februar
1997

Die österreichischen sicherheitspolitischen Optionen werden wesentlich von der GASP bestimmt. Die Grundlagen für diese wurden in dem am 1.11.1993 in Kraft getretenen Vertrag von Maastricht geschaffen. Seit Maastricht ist die EU nicht mehr nur eine wirtschaftliche Union: Eine „Politische Union“ (...)

Context XXI, ZOOM 1+2/1997

NATO-Fieber an der Ostsee stößt auf Widerspruch

Februar
1997

Das Baltikum will, darf aber nicht – Schweden und Finnland dürfen, wollen aber nicht. Seit dem Ende des kalten Krieges hat die EU-Frage die außenpolitischen Tagesordnungen der Ostseeanrainerstaaten dominiert. Jetzt aber steht die NATO-Mitgliedschaft zuoberst auf der Wunschliste der baltischen (...)

Context XXI, ZOOM 1+2/1997

Neutralität im Neoliberalismus

Februar
1997

Eine aktiv neutrale Sicherheitspolitik bietet in verschiedener Hinsicht Widerspruchspotentiale zum menschenverachtenden System des Neoliberalismus und ist in dieser Hinsicht also keineswegs obsolet. Jede Ähnlichkeit mit der derzeitigen österreichischen Neutralitätspolitik wäre zwar erwünscht, aber (...)

Context XXI, ZOOM 3/1997

NATO-tauglich

Juni
1997

Anfang April wurde ein neues Entsendegesetz im Nationalrat beschlossen. Unter dem Druck des bevorstehenden Albanien-Einsatzes wurde ein Regelwerk zur Truppenentsendung für die „nächsten 20 Jahre geschaffen“, wie der Völkerrechtsexperte des Außenamtes Franz Cede meinte. Was bisher geschah Bislang (...)

Context XXI, ZOOM 4+5/1997

Vom Funktionsverlust des Militärs

Juni
1997

Mit der Schaffung neuer Bedrohungsbilder reagiert das Militär auf seinen weltweiten massiven Funktionsverlust. Die Aufgabe der bewaffneten Verteidigung von Staaten und Blöcken ist vor einem halben Jahrzehnt praktisch abhanden gekommen. Die Produktion von Sicherheit und Stabilität hängt immer (...)

Context XXI, ZOOM 1/1998
Heinz Gärtner:

Modelle eu­ropäischer Sicherheitspolitik

März
1998

Braumüller, ÖIIP, Wien 1997, 158 S, öS 275,— Heinz Gärtner hat mit seinem eben erschiene­nen Buch „Modelle europäi­scher Sicherheit“ eine sehr gute Einführung zum The­ma vorgelegt. Darüberhinaus liefert er auch einen Einblick in die angloamerikanische Schule der „Theorie inter­nationaler Beziehungen“: (...)

Context XXI, ZOOM 1/1998

Keinen Menschen, keinen Groschen für die NATO!

März
1998

Zwei Neutralitäten Mit dem Status der „Immerwährenden Neutralität“ waren in Österreich von Anfang an zwei sehr unterschiedliche Vorstellungen verbunden. Für die einen war Neutralität schlicht der Preis für den Abzug der Besatzungstruppen, vor allem der sowjetischen. In den Zeiten des Patts der (...)

Context XXI, ZOOM 2/1998

Von der PfP zur Vollmitgliedschaft

Mai
1998

Im Jahr 1995 hat die öster­reichische Bundesregierung das Rahmendokument der Partnerschaft für den Frie­den (PfP) unterzeichnet und damit einen deutlichen Schritt in Richtung NATO-Mitgliedschaft gemacht. Die NATO verfolgt mit der Part­nerschaft für den Frieden ausdrücklich das Ziel, poten­tielle neue (...)

Context XXI, ZOOM 2/1998

Petition Nein zu NATO und WEU

Mai
1998

Die östereichische Bundesregierung hat bereits einige Abkommen mit dem Militärbündnis NATO abgeschlossen. Zuletzt wur den das Truppenstatut, wie es auch für Vollmitglieder der Militärallianz gilt, und das Status of Forces Agreement (NATO-SO FA) in den Nationalrat gebracht. Beide Dokumente sind (...)

Context XXI, ZOOM 2/1998
Helmut Türk:

Österreich im Spannungsfeld von Neutralität und kollektiver Sicherheit

Mai
1998

Die Neutralitätspflichten waren über Jahrzehnte in der Völkerrechtswissenschaft unbestritten: Der Neutrale hat sich jeglicher militärischer Un­terstützung der Kriegspartei­en zu enthalten, Handelsbe­schränkungen auf alle Kriegs­parteien gleichmäßig anzu­wenden, weiters militärische Handlungen der (...)

Context XXI, ZOOM 3/1998

Der Papst geht, Solana kommt!

Juni
1998

Jüngste Entscheidungen der Koalition bauen die immerwährende Neutralität weiter ab. Die Annahme des Truppenstatutes der NATO, die Absegnung der Amsterdamer Verträge ohne Neutralitätsvorbehalt und die Änderung der Bundes-Verfassung (Art. 23f), die auch internationale Kampfeinsätze auf Beschluß der EU (...)

Café Critique, Jahr 1998

Modell Österreich 

Von der agrarischen Semiperipherie zum ambitionierten Miniimperialisten
August
1998

Die Entwicklung Österreichs im 20. Jahrhundert ist die Geschichte einer zunehmenden Westintegration, die 1995 mit dem EU-Beitritt des Landes einen vorläufigen Höhepunkt erreicht hat. Der Erste Weltkrieg endete mit dem Zusammenbruch der Habsburger-Monarchie. Anstelle des Projekts eines (...)

Context XXI, ZOOM 4/1998

Neutralität oder NATO oder ...?

Kritische Anmerkungen zum Handbuch von Klaus Heidegger und Peter Steyrer
Oktober
1998

Mit dem Band von Klaus Heidegger und Peter Steyrer liegt der bisher fundierteste und umfassendste Beitrag aus dem NATO-kritischen Spektrum zu dem Thema „Österreich und die NATO“ vor. Besonders gut dargestellt ist dort die Rolle des Verteidigungsministeriums und der Militärs beim Einpeitschen der (...)

Context XXI, ZOOM 5/1998

Codename Lindley!

November
1998

Anläßlich der im vorherigen Beitrag angesprochenen Kontroverse bezüglich der Rolle Österreichs und prominenter Österreicher nach 1945 kam folgendes Interview mit Siegfried Beer zustande. ZOOM: Sie haben in Ihrem Addendum zu den in der Presse erschienenen Artikeln geschrieben, daß Sie öfters mit (...)

Context XXI, ZOOM 5/1998

NATO oder Neutralität oder ...?

Eine Replik
November
1998

Franz Schandls Kritik am Buch „NATO-Streit in Österreich“ („Neutralität oder NATO oder ...?“ in ZOOM 4/98) ist grundlegend. Sie zeigt blinde Flecken an, kritisiert manche Position und mißversteht auch die eine oder andere. Sie bleibt aber immer konstruktiv. Insofern ist eine Antwort wohl mehr als (...)

Context XXI, ZOOM 6-7/1998

Washington – Bruxelles – Wien

Entscheidungen, Verlautbarungen und Bekenntnisse
Dezember
1998

Die internationale Entwicklung wurde synchronisiert. Nato, Weu und EU stehen weder gegeneinander noch nebeneinander, sondern sie werden zusammengeführt: Hier ein gestärkter europäischer Nato-Pfeiler und dort eine EU mit vierter Säule, die sich auf den europäischen Nato-Pfeiler bezieht. Die Weu wird (...)

Context XXI, ZOOM 1/1999

NATO neutral

Anmerkungen zu Christian Helbocks NOTO Channel
Januar
1999

Vor geraumer Zeit prägte ein Politiker die Formel „Neutral in die NATO“. Diese wurde seitdem vielfach abgewandelt. Etwa so: Als EU-Mitglied solle Österreich sich der NATO zugehörig fühlen, bei Konfikten außerhalb derselben aber neutral bleiben. Was aber, wenn sich die EU außerhalb ihres Territoriums (...)

Context XXI, Heft 1-2/1999

Erfahrungen der Geschichte

Keine Festrede zu Mythen und Realitäten der schwedischen Neutralität
Juni
1999

Die schwedische Neutralität unterscheidet sich grundlegend von der österreichischen. Gemeinsam ist beiden, daß sie im machtpolitischen Paktsystem der EU keinen Platz haben. Gewiß kann man eine Festrede über die Neutralität, die schwedische oder österreichische halten. Aber die Geschichte hat einen (...)

Context XXI, Heft 4-5/1999

Neutralität in Europa — Analysen

November
1999

In diesem Sammelband präsentieren 18 AutorIn­nen ihre Vorstellungen für ein friedliches Europa auf Basis des Konzepts der Neu­tralität. Sie kommen zumeist aus BürgerInnenbewegungen für Neutralität oder stehen mit diesen Bewegungen in engem Austausch. Dass diese Bewegungen hierzulande gänzlich unbekannt (...)

Context XXI, Heft 2/2000

Militärstrategie 2000

Die Kriegsentwürfe von FPÖ und ÖVP
April
2000

Die österreichische Strategie, mit der EU im Rücken, den Osten zu beglücken, leidet derzeit an den Sanktionen der europäischen Partner. Das Programm der neuen österreichischen Regierung bietet in den Bereichen Sicherheit und Bundesheer keine großen Ãœberraschungen. Mensch spürt förmlich die Freude, (...)

Café Critique, Jahr 2005

Unschuld vom Lande

Österreich als Opfer und Friedensmacht
März
2005

Dem Diktum Max Horkheimers, wer vom Kapitalismus nicht reden will, sollte auch vom Faschismus schweigen, ist wohl niemand so konsequent gefolgt wie die Österreicher. Sie haben lange Zeit weder von dem einen noch von dem anderen gesprochen. Während eine Auseinandersetzung mit dem (...)

Café Critique, Jahr 2008

„Die Reserven zur Herstellung des allgemeinen Chaos“

Über das Verhältnis der Europäischen Union zur Islamischen Republik
April
2008

Soll die Bedrohung Israels durch das Atomprogramm des Iran hervorgehoben werden, fühlen sich nicht wenige Freunde Israels herausgefordert, sogleich hinzuzufügen: Europa sei ja genauso bedroht. Fast reflexartig wird damit Bereitschaft zum Bündnis signalisiert: die Europäer müßten aufgerüttelt werden, (...)

Streifzüge, Jahrgang 2022

Situationselastische Selbstdefinitionen

Mai
2022

Im Norden Europas nützen die Regierungen gerade das temporäre Umschlagen der Stimmung, außenpolitisch einen neuen Kurs zu setzen. Putin hat geschafft, was sie selbst nicht bewerkstelligen hätten können. So schnell Schweden und Finnland nun in die NATO eilen, so schnell wird Österreich allerdings (...)

Streifzüge, Jahrgang 2023

Himmelsabwehr als Himmelfahrtskommando

Juli
2023

Die „European Sky Shield Initiative“ (ESSI) ist eines der größten und ambitioniertesten Rüstungsprojekte in Europa. 19 Staaten wollen gemeinsam einen flächendeckenden Luftabwehr-Schutzschirm über weite Teile des Kontinents spannen. Ein entsprechendes Dokument wurde letzten Freitag in Bern (...)

Bundesgesetzblatt vom 4. November 1955: Bundesverfassungsgesetz vom 26. Oktober 1955 über die Neutralität Österreichs.

Die österreichische Neutralität ist seit ihrer Beschlussfassung am 26. Oktober 1955 – einen Tag nach dem Abzug der Besatzungstruppen aus Österreich – ein grundlegendes Element in der Außenpolitik Österreichs. Seit 1965 ist der 26. Oktober in Erinnerung daran Nationalfeiertag der Alpenrepublik.

Verfassungsmäßige Definition[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Die gesetzlichen Bestimmungen finden sich im Neutralitätsgesetz 1955 sowie in der jeweils aktuellen Fassung der Bundesverfassung. Mit der Formulierung „Immerwährende Neutralität“ wurde ein üblicher Begriff des Völkerrechts verwendet. Österreich hat die militärische Bündnisfreiheit nach dem EU-Beitritt weitgehend aufrechterhalten, beteiligt sich allerdings an der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik der EU.

Bundesverfassungsgesetz vom 26. Oktober 1955 über die Neutralität Österreichs[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Artikel 1
(1) Zum Zwecke der dauernden Behauptung seiner Unabhängigkeit nach außen und zum Zwecke der Unverletzlichkeit seines Gebietes erklärt Österreich aus freien Stücken seine immerwährende Neutralität. Österreich wird diese mit allen ihm zu Gebote stehenden Mitteln aufrechterhalten und verteidigen.
(2) Österreich wird zur Sicherung dieser Zwecke in aller Zukunft keinen militärischen Bündnissen beitreten und die Errichtung militärischer Stützpunkte fremder Staaten auf seinem Gebiete nicht zulassen.

Art. 9 a Abs. 1 Bundes-Verfassungsgesetz[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Österreich bekennt sich zur umfassenden Landesverteidigung. Ihre Aufgabe ist es, die Unabhängigkeit nach außen sowie die Unverletzlichkeit und Einheit des Bundesgebietes zu bewahren, insbesondere zur Aufrechterhaltung und Verteidigung der immerwährenden Neutralität. Hierbei sind auch die verfassungsmäßigen Einrichtungen und ihre Handlungsfähigkeit sowie die demokratischen Freiheiten der Einwohner vor gewaltsamen Angriffen von außen zu schützen und zu verteidigen.

Art. 23 j Bundes-Verfassungsgesetz[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

(Quelle:[1])

(1) Österreich wirkt an der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik der Europäischen Union auf Grund des Titels V Kapitel 1 und 2 des Vertrags über die Europäische Union in der Fassung des Vertrags von Lissabon mit, der in Art. 3 Abs. 5 und in Art. 21 Abs. 1 insbesondere die Wahrung beziehungsweise Achtung der Grundsätze der Charta der Vereinten Nationen vorsieht. Dies schließt die Mitwirkung an Aufgaben gemäß Art. 43 Abs. 1 dieses Vertrags
Art. 43 Abs. 1 EU-Vertrag:[2] Die in Artikel 42 Absatz 1 vorgesehenen Missionen, bei deren Durchführung die Union auf zivile und militärische Mittel zurückgreifen kann, umfassen gemeinsame Abrüstungsmaßnahmen, humanitäre Aufgaben und Rettungseinsätze, Aufgaben der militärischen Beratung und Unterstützung, Aufgaben der Konfliktverhütung und der Erhaltung des Friedens sowie Kampfeinsätze im Rahmen der Krisenbewältigung einschließlich Frieden schaffender Maßnahmen und Operationen zur Stabilisierung der Lage nach Konflikten. Mit allen diesen Missionen kann zur Bekämpfung des Terrorismus beigetragen werden, unter anderem auch durch die Unterstützung für Drittländer bei der Bekämpfung des Terrorismus in ihrem Hoheitsgebiet.
sowie an Maßnahmen ein, mit denen die Wirtschafts- und Finanzbeziehungen zu einem oder mehreren Drittländern ausgesetzt, eingeschränkt oder vollständig eingestellt werden. Auf Beschlüsse des Europäischen Rates über eine gemeinsame Verteidigung ist Art. 50 Abs. 4 sinngemäß anzuwenden.
Aus Art. 50 Abs. 4 B-VG: … nur mit Genehmigung des Nationalrates und mit Zustimmung des Bundesrates abgeschlossen werden. Diese Beschlüsse bedürfen jeweils der Anwesenheit von mindestens der Hälfte der Mitglieder und einer Mehrheit von zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen.
(2) Für Beschlüsse im Rahmen der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik der Europäischen Union auf Grund des Titels V Kapitel 2 des Vertrags über die Europäische Union in der Fassung des Vertrags von Lissabon gilt Art. 23e Abs. 3 sinngemäß.
Art. 23e Abs. 3 B-VG:[3] Hat der Nationalrat eine Stellungnahme zu einem Vorhaben erstattet, das auf die Erlassung eines verbindlichen Rechtsaktes gerichtet ist, der sich auf die Erlassung von Bundesgesetzen auf dem im Rechtsakt geregelten Gebiet auswirken würde, so darf der zuständige Bundesminister bei Verhandlungen und Abstimmungen in der Europäischen Union nur aus zwingenden integrations- und außenpolitischen Gründen von dieser Stellungnahme abweichen. Beabsichtigt der zuständige Bundesminister, von der Stellungnahme des Nationalrates abzuweichen, so hat er den Nationalrat neuerlich zu befassen. Ist das Vorhaben auf die Erlassung eines verbindlichen Rechtsaktes gerichtet, der entweder die Erlassung bundesverfassungsgesetzlicher Bestimmungen erfordern würde oder Regelungen enthält, die nur durch solche Bestimmungen getroffen werden könnten, so ist eine Abweichung jedenfalls nur zulässig, wenn ihr der Nationalrat innerhalb angemessener Frist nicht widerspricht. Der zuständige Bundesminister hat dem Nationalrat nach der Abstimmung in der Europäischen Union unverzüglich Bericht zu erstatten und ihm gegebenenfalls die Gründe mitzuteilen, aus denen er von der Stellungnahme abgewichen ist.
(3) Bei Beschlüssen über die Einleitung einer Mission außerhalb der Europäischen Union, die Aufgaben der militärischen Beratung und Unterstützung, Aufgaben der Konfliktverhütung und der Erhaltung des Friedens oder Kampfeinsätze im Rahmen der Krisenbewältigung einschließlich Frieden schaffender Maßnahmen und Operationen zur Stabilisierung der Lage nach Konflikten umfasst, sowie bei Beschlüssen gemäß Art. 42 Abs. 2 des Vertrags über die Europäische Union in der Fassung des Vertrags von Lissabon betreffend die schrittweise Festlegung einer gemeinsamen Verteidigungspolitik ist das Stimmrecht im Einvernehmen zwischen dem Bundeskanzler und dem für auswärtige Angelegenheiten zuständigen Bundesminister auszuüben.
(4) Eine Zustimmung zu Maßnahmen gemäß Abs. 3 darf, wenn der zu fassende Beschluss eine Verpflichtung Österreichs zur Entsendung von Einheiten oder einzelnen Personen bewirken würde, nur unter dem Vorbehalt gegeben werden, dass es diesbezüglich noch der Durchführung des für die Entsendung von Einheiten oder einzelnen Personen in das Ausland verfassungsrechtlich vorgesehenen Verfahrens bedarf.

Entwicklung zum Neutralitätsgesetz[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Die Überlegung, dass Österreich auf Grund seiner Lage im Zentrum Europas am besten neutral sei, wurde vom letzten k.k. Ministerpräsidenten Heinrich Lammasch bereits kurz nach dem Ende des Ersten Weltkrieges formuliert. Sie konnte damals kaum Fuß fassen, da die meisten deutschsprachigen Österreicher den Anschluss an das demokratische Deutschland erstrebten (Beschluss der Provisorischen Nationalversammlung vom 12. November 1918).

Nach 1945 begannen Verhandlungen zwischen der österreichischen Regierung und den Vertretern der vier alliierten Besatzungsmächte, die sehr lang nicht zum Ziel führten, weil die Sowjetunion dem Abzug ihrer Truppen nicht zustimmte. Erst nach dem Tod Stalins 1953 trat ein gewisses Tauwetter ein.

Die Neutralität war bereits früher vom damaligen Bundespräsidenten Karl Renner vorgeschlagen, von der Bundesregierung jedoch nicht forciert worden: Man wollte ein eindeutig westlicher Staat sein und mit Neutralismus und Blockfreiheit nichts zu tun haben. 1954 verlangte Moskau bei der Berliner Außenministerkonferenz Österreichs Neutralität. Darüber gab es mit allen vier Alliierten eingehende Gespräche. Schließlich begaben sich Bundeskanzler Julius Raab, Vizekanzler Adolf Schärf, Außenminister Leopold Figl und Staatssekretär Bruno Kreisky im Frühjahr 1955 zu Verhandlungen nach Moskau.

Am 15. April 1955 wurde das Moskauer Memorandum unterzeichnet: Österreich verpflichtete sich politisch (rechtlich war das Memorandum kein Vertrag), sich nach Abzug der Besatzungstruppen aus freien Stücken für militärisch neutral zu erklären. Im Gegenzug versprach die Sowjetunion, den Staatsvertrag zu unterzeichnen, was dann genau einen Monat später geschah.

Österreichs Verhandler nutzten in Moskau die Erklärung Neutralität nach dem Muster der Schweiz, um klarzustellen, dass es sich nicht um Gesinnungsneutralität oder einen „dritten Weg“ zwischen West und Ost handeln könne, dass aber die gesamte Politik, somit auch die Wirtschaftspolitik, darauf ausgerichtet sein müsse, in einem Kriegsfall die Neutralität aufrechterhalten zu können. Weiters konnten sie vermeiden, dass die Neutralität Bestandteil des Staatsvertrages wurde und Österreich somit zur Rechenschaft über seine Neutralitätspolitik verpflichtet werden konnte.

Der Beschluss des Neutralitätsgesetzes steht somit in direktem politischen (aber nicht rechtlichen) Zusammenhang mit dem Österreichischen Staatsvertrag vom 15. Mai 1955, durch den Österreich nach der NS-Herrschaft (1938–1945), dem Ende des Zweiten Weltkrieges und der darauf folgenden Besatzungszeit (1945–1955) seine volle staatliche Souveränität wiedererlangte.

Die Neutralität Österreichs wurde der Völkergemeinschaft bekanntgegeben, von dieser aber nicht garantiert; sie basiert also nicht auf einem internationalen Vertrag, sondern auf einer einseitigen Erklärung.

Neutralitätspolitik[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Die erste Bewährungsprobe der österreichischen Neutralität war der ungarische Volksaufstand gegen die sowjetische Besatzung im Jahr 1956. Das gerade erst geschaffene Bundesheer hatte den Auftrag, die Grenzen gegen bewaffnete Truppen abzusichern. Der Schießbefehl für den Fall, dass die Grenze überschreitende fremde Soldaten sich nicht sofort entwaffnen lassen, musste (abgesehen von einem Zwischenfall) nicht ausgeführt werden, weil die Sowjetarmee Österreichs Staatsgrenze nicht verletzte. Kurzfristig wurden in Österreich mehr als 180.000 ungarische Flüchtlinge aufgenommen und versorgt, bis sie später größtenteils in andere Länder weiterreisen konnten.

Trotz der Erklärung der immerwährenden Neutralität betrieb Österreich seit Wiedererlangung seiner Souveränität eine aktive Außenpolitik. Es trat bereits am 14. Dezember 1955 den Vereinten Nationen bei.

Eine weitere Bewährungsprobe war die Niederschlagung des Prager Frühlings durch Truppen des Warschauer Paktes im August 1968. Wie schon 1956 nahm Österreich erneut eine große Zahl von Flüchtlingen auf und bezog dabei auch klar Stellung gegen das Vorgehen der Sowjetunion. Auch in diesem Fall wurden die Grenzen Österreichs von den fremden Armeen respektiert.

Im Rahmen der UNO nahmen immer wieder Soldaten (vor allem Sanitätseinheiten und militärische Beobachter) an friedenserhaltenden Einsätzen teil (bis 2005: 60); z. B. Einsätze im ehemaligen Belgisch-Kongo (1960–1964), auf Zypern und auf den Golanhöhen im Nahen Osten.

Im September 1961 war Österreich Gründungsmitglied der aus der Organisation for European Economic Co-operation (OEEC) hervorgegangenen Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD). Mehrere internationale Organisationen haben in Wien ihren Sitz, darunter seit 1957 die Internationale Atomenergieorganisation (IAEO), seit 1965 die Organisation erdölexportierender Länder (OPEC) und seit 1966 die Organisation der Vereinten Nationen für industrielle Entwicklung (UNIDO).

1979 wurde das Vienna International Centre („UNO-City“) als dritter ständiger Amtssitz der Vereinten Nationen eröffnet. Hier sind u. a. der Hohe Flüchtlingskommissar der Vereinten Nationen (UNHCR) und die Internationale Kommission für europäische Auswanderung (ICEM) beheimatet. Die Regierung Kreisky vertrat die Auffassung, die Ansiedlung internationaler Organisationen in Wien sei für das Land ein besserer Schutz als ein erhöhtes Verteidigungsbudget.

Von der Neutralität zur militärischen Bündnisfreiheit[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Seit 1991 kann die Bundesregierung die Aus- oder Durchfuhr von Kriegsmaterial erlauben, wenn dies zur Umsetzung von Resolutionen des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen geschieht. Seit 2001 gilt dies auch für entsprechende Beschlüsse des Europäischen Rats, der OSZE und Friedensoperationen anderer internationaler Organisationen nach UNO-Grundsätzen. Von dieser Möglichkeit wurde 1991 durch die Erteilung von Durchfuhr- und Überfluggenehmigungen an die USA im Rahmen des Golfkrieges Gebrauch gemacht. Im März 2015 gab das Verteidigungsministerium an, dass es monatlich Tausende Anfragen für Überflüge und Hunderte für Landtransporte gebe.[4]

Die Neutralität war lange Zeit ein wichtiger Hindernisgrund für Österreich, den Europäischen Gemeinschaften beizutreten, da die weitgehende Aufgabe der wirtschaftlichen Selbstständigkeit als mit der Neutralität unvereinbar angesehen wurde. Dazu kam, dass auch der Staatsvertrag von 1955 eine wirtschaftliche Vereinigung mit Deutschland verbietet, was insbesondere in der Zeit des Kalten Krieges bedeutsam war. Dennoch stellte Österreich am 17. Juli 1989, also noch kurz vor der „Wende“, ein Beitrittsgesuch zu den EG, und am 1. Jänner 1995 erfolgte der Beitritt zur in der Zwischenzeit aus den EG hervorgegangenen Europäischen Union.

Der schon spätestens seit 1989 bemerkbare Wandel des Neutralitätsverständnisses führte 1993, anlässlich des Inkrafttretens des Maastrichter Vertrages, zu einer Neuinterpretation derselben durch die Bundesregierung. Demnach erschöpfe sich die Wirkung der Neutralität überwiegend in den in Art. 1 Abs. 2 des Neutralitätsgesetzes genannten Punkten.

Zwecks Beteiligung an der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik der EU wurde der Artikel 23f der Bundesverfassung geschaffen, der Österreich die Teilnahme an humanitären Aufgaben und Rettungseinsätzen, friedenserhaltenden Aufgaben sowie Kampfeinsätzen bei der Krisenbewältigung einschließlich friedensschaffender Maßnahmen (Petersberg-Aufgaben) ermöglicht.

1994 ist Österreich der NATO-Partnerschaft für den Frieden beigetreten.

1999 hat die von den USA geführte NATO-Koalition im Kosovokrieg für ihre Luftangriffe in Serbien den österreichischen Luftraum benutzt, obwohl Österreich dies nicht gestattet hatte. Gegen die insgesamt 61 Flugzeuge wurde diplomatisch protestiert, es wurden aber keine Abfangjäger eingesetzt.[5]

Neben der Teilnahme an verschiedenen EU-Battlegroups, zum Beispiel der Battlegroup 107, bestehend aus deutschen, niederländischen, finnischen und litauischen Verbänden oder der deutsch-österreichisch-tschechischen Battlegroup, beteiligt sich das österreichische Bundesheer auch regelmäßig an gemeinsamen internationalen Gefechtsübungen, hauptsächlich mit der deutschen Bundeswehr. So zum Beispiel vom 9. bis 27. März 2015 auf dem hochalpinen Truppenübungsplatz Lizum/Walchen, während der binationalen Bundesheer-Bundeswehr-Brigadegefechtsübung „Edelweiß 2015“. Trainiert wurde dabei unter extremen Wetterbedingungen und in schwierigem Gelände, um die Kampffähigkeit im winterlichen Hochgebirge aufrechtzuerhalten.

Ein immer wiederkehrender Streitpunkt in der österreichischen Politik sind Waffenlieferungen an andere Länder (vgl. Österreichische Militärgeschichte).

Politische Diskussion in der Gegenwart[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Zahlreiche Meinungsumfragen belegen, dass die Neutralität im Lauf der Jahrzehnte von der Mehrheit der Bevölkerung voll akzeptiert wurde und als Teil der österreichischen Identität empfunden wird.[6]

Seit dem Fall des Eisernen Vorhanges und dem Beitritt zur Europäischen Union ist die Neutralität allerdings immer wieder im Gespräch. Vorstöße im Sinne einer „solidarischeren“ Außenpolitik (etwa eines NATO-Beitritts) kamen vor allem von Politikern der ÖVP namentlich von Wolfgang Schüssel sowie dem BZÖ, während SPÖ und FPÖ sich eher bedeckt hielten oder dazu tendierten, an dem (von ihnen ursprünglich gar nicht präferierten) Neutralitätskonzept festzuhalten. Die (als populistisch geltende) Kronen-Zeitung und ihr Herausgeber Hans Dichand vertraten ebenfalls die Position einer Aufrechterhaltung der „Immerwährenden Neutralität“. Eine intensive Diskussion entstand beispielsweise über die Frage der Beistandspflicht im letztlich nicht zu Stande gekommenen EU-Verfassungsvertrag sowie bei der Beteiligung Österreichs an der EU-Eingreiftruppe.

Aufgrund der eindeutigen Meinungslage der Bevölkerung vermieden es die Regierungen der letzten Jahre nach Auffassung von Kommentatoren bisher aus vor allem wahltaktischen Gründen, offiziell festzustellen, dass die Vollneutralität Österreichs heute nicht mehr besteht und auch die verbleibende Bündnisfreiheit außen- bzw. EU-politischer Zweckmäßigkeit entsprechend interpretiert wird. Unter Verfassungsjuristen wird diskutiert, ob der formelle Widerruf des Neutralitätsgesetzes als Gesamtänderung der Bundesverfassung zu interpretieren sei und daher von Gesetzes wegen eine Volksabstimmung erfordere. Das Gesetz ist allerdings ohne Volksabstimmung zu Stande gekommen und auch der durch Volksabstimmung legitimierte EU-Beitritt wird als Argument gegen einen Bestandsschutz im Sinne des Art. 44. Abs. 3 B-VG angeführt.

Die Auffassung, dass Österreichs Neutralität im klassischen Sinn nicht mehr bestehe, wird immer wieder von Experten der Landesverteidigungsakademie Wien vorgebracht. Dabei wird regelmäßig davon ausgegangen, dass „EU und NATO künftig noch enger zusammenarbeiten werden“. Zwischen NATO und EU gebe es, seit 2003 vertraglich vereinbart, eine „strategische Partnerschaft“ als Grundlage für die gemeinsame Sicherheit. Die Vereinbarung erlaube der EU den Rückgriff auf NATO-Mittel und -Kapazitäten, um eine militärische Operation durchzuführen.[7]

Eine repräsentative Umfrage in der Schweiz und in Österreich während des russischen Überfalls auf die Ukraine 2022 ergab, dass die Mehrheit der österreichischen Bevölkerung an der Neutralität festhält und sich für eine ausreichende militärische Verteidigungsfähigkeit des Landes ausspricht.[8] Dabei kann sich allerdings die Eigen- von der Fremdwahrnehmung unterscheiden, wenn beispielsweise die Sprecherin des russischen Außenministeriums, Maria Sacharowa, am 23. Mai 2023 sagt: „Österreich, das sich gegenüber Russland eindeutig auf die Seite des Westens in seiner feindlichen Politik gestellt hat, hat seine bisher unabhängige Rolle in der Außenpolitik aufgegeben und das Prinzip der Neutralität über Bord geworfen“.[9]

Siehe auch[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Wikisource: Neutralitätsgesetz â€“ Quellen und Volltexte

Literatur[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  • Heinrich Kipp: Österreichs immerwährende Neutralität und die europäische Integration. In: Juristische Blätter, Heft 4, 1960, S. 85 ff.
  • Manfried Rauchensteiner (Hrsg.): Zwischen den Blöcken: NATO, Warschauer Pakt und Österreich (= Schriftenreihe des Forschungsinstitutes für Politisch-Historische Studien der Dr.-Wilfried-Haslauer-Bibliothek, Salzburg. Bd. 36). Böhlau, Wien u. a. 2010, ISBN 978-3-205-78469-2.
  • Manfried Rauchensteiner, Robert Kriechbaumer (Hrsg.): Die Gunst des Augenblicks. Neuere Forschungen zu Staatsvertrag und Neutralität (= Schriftenreihe des Forschungsinstitutes für Politisch-Historische Studien der Dr.-Wilfried-Haslauer-Bibliothek, Salzburg. Bd. 24). Böhlau, Wien u. a. 2005, ISBN 3-205-77323-3.
  • Gerald Stourzh: Um Einheit und Freiheit: Staatsvertrag, Neutralität und das Ende der Ost-West-Besetzung Österreichs 1945–1955. Böhlau, Wien 2005.

Weblinks[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Einzelnachweise[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  1. ↑ BGBl. I Nr. 2 / 2008; als Art. 23 f in Kraft getreten 1. Jänner 2008, geändert durch BGBl. I Nr. 57 / 2010, in Kraft getreten als Art. 23 j am 1. August 2010
  2. ↑ EU-Vertrag In: Amtsblatt der Europäischen Union. C 83, 30. März 2010, S. 39.
  3. ↑ aus BGBl. I Nr. 57 / 2010
  4. ↑ Stefan Schocher: Panzer-Zug: Tausende Anträge pro Monat. In: kurier.at. 27. März 2015, abgerufen am 13. August 2015.
  5. ↑ „profil“: NATO-Jets im Kosovokrieg dutzendfach über Österreich, in: OTS-Aussendung vom 25. August 2002
  6. ↑ Vgl. z. B. die Umfrage des Linzer IMAS-Instituts aus 2007, referiert in Die Presse vom 24. April 2007: „Worauf die Österreicher stolz sind: Neutralität, Lebensart und gute Küche“
  7. ↑ Margaretha Kopeinig: NATO und EU sind ein Zwillingspaar. In: Tageszeitung Kurier, Wien, 3. April 2009, S. 7; wörtlich zitiert wird Brigadier Walter Feichtinger.
  8. ↑ Zwei-Länder-Umfrage zum Thema Neutralität: Österreich und Schweiz. gallup.at, 2. Juni 2022.
  9. ↑ red, ORF.at/Agenturen: Moskau über Schallenberg-Aussage verwundert. In: news.orf.at. Österreichischer Rundfunk, Stiftung öffentlichen Rechts, 24. Mai 2023, abgerufen am 24. Mai 2023.