ZOOM 3/1998
Juni
1998

Der Papst geht, Solana kommt!

Jüngste Entscheidungen der Koalition bauen die immerwährende Neutralität weiter ab. Die Annahme des Truppenstatutes der NATO, die Absegnung der Amsterdamer Verträge ohne Neutralitätsvorbehalt und die Änderung der Bundes-Verfassung (Art. 23f), die auch internationale Kampfeinsätze auf Beschluß der EU vorwegnimmt, sind keiner neutralen Friedenspolitik, sondern einer Machtpolitik Westeuropas verpflichtet.

NATO-Kongreß tanzt

Vom 20. bis 24. Juni findet der 15. NATO-Workshop in Wien statt. Präsidenten, Heeresminister und Außenminister werden auf dieser NATO-Konferenz mit dem gesamten Kommandostab der Militärallianz sowie Generalsekretär Solana zusammentreffen. Am 21. Juni wird der Papst abreisen, am 22. kommt der NATO-General, der spanische Sozialdemokrat, Javier Solana. Diese Konferenz findet erstmals in einem neutralen Land statt. Der Kongreß der Militärdiplomaten der NATO, der sich salopp Workshop nennt, wird vor allem der NATO-Propaganda in Österreich dienen, so wie bereits in Warschau 1996 und in Prag 1997. Die Veranstalter sind das Österreichische Institut für Europäische Sicherheitspolitik und das Institute for political and military decision making, eine US-amerikanische Lobby-Gruppe des militärisch-industriellen Komplexes. Auch der Ehrenschutz, den Verteidigungsminister Fasslabend über hat, macht klar, daß es beim Workshop weniger um offene Diskurse, als viel mehr um die Zukunft der vorhandenen Militärapparate geht.

Bundesverfassung: 23 f

Mitte Juni wurde schließlich eine Änderung der Bundesverfassung ohne großes Aufhebens im Nationalrat durchgetragen. Der Artikel 23 f wurde so abgeändert, daß in Zukunft auch EU-Kampfeinsätze, selbst ohne UN-Beschluß, durchaus im Verfassungsrahmen des „neutralen“ Landes liegen werden. Der Begriff der „Kampfeinsätze bei der Krisenbewältigung“ (23 f Abs. 3) findet damit Eingang in die Verfassung, was Klubobmann Khol von der ÖVP sofort auch als Abschaffung der Neutralität zu interpretieren wußte (SN 30.06.1998). Die SPÖ feilt hingegen weiter an unklaren Neutralitätsneudefinitionen, die in erster Linie Nebel machen und Verwirrung stiften. Diese Verfassungsänderung wurde vom Bundeskanzleramt als Anpassung an die Bestimmungen des Amsterdamer Vertrages verkauft. Tatsächlich war es eine Ersatzhandlung Klimas für den geplatzten NATO-Optionenbericht. Kampfeinsätze unter ausschließlicher EU-Ägide sind im Amsterdamer Vertrag nämlich keineswegs vorgesehen. Dort besteht weiterhin eine gewisse Bindung an UN-Beschlüsse und die Möglichkeit der konstruktiven Enthaltung. Aber Österreich hat als erstes eine westeuropäische Kampfverfassung beschlossen, die auch die österreichische Position betreffend der Weiterentwicklung des EU-Vertrages in diese Richtung festlegt. Dies alles liegt weit jenseits jeglichen Neutralitätsgetues. Es ging bei der Beschlußfassung des 23 f im Wesentlichen um die Neutralitätsweglegung.

Dieser Schritt der Entkoppelung von Kampfeinsätzen von der UNO-Charta (oder einem UN-Beschluß) ist auch für die internationale Politik ein Tabu-Bruch der besonderen Art. Damit ist Österreich das erste Land, das aus der EU ein bewaffnetes, kampfbereites Regionalregime machen will. Würde die NAFTA-Gruppe oder die ASEAN-Staaten einen ebensolchen Weg beschreiten, muß in Hinkunft von der Entwicklung neuer Militärkoalitionen, die sich aus Wirtschaftsbündnissen herauskristallisieren, ausgegangen werden. Das enthält zumindest den Keim von Kriegen auf Ersatzschauplätzen. Hierzulande wurde das erneut unter dem Titel Solidarität statt Neutralität verhandelt.

Cavalese

Die beschauliche Bergfahrt endete abrupt. Der Pilot eines US-Militärjets legte eine durchaus übliche Mutprobe ab. Jenseits aller Bestimmungen versuchte er, das Tragseil der Seilbahn zu unterfliegen. Ein Flügel des Jets touchierte und durchschnitt das Seil. Die Gondel stürzte mehr als 100 Meter in die Tiefe. 21 Menschen haben in Cavalese das Leben verloren. Niemand überlebte. Wer die Haftung übernimmt, ist auch bis heute für die Hinterbliebenen der beiden österreichischen Todesopfer Sonja W. und Anton V. eine offene Frage.

Der Flieger gehört den US-Fliegerstreitkräften an. Die Air Force reagierte prompt. Zunächst verschwand der Flugschreiber. Die italienischen Behörden erhielten ihn nicht. Der Copilot hatte ein Videoband vom Unglücksflug aufgenommen. Das wurde offenbar von einem „Informationsdienst“ gelöscht. Ein Auslieferungsbegehren der italienischen Behörden zur Strafverfolgung des Täters wurde von den USA abgelehnt. Das war der Regierung in Washington sogar einen diplomatischen Konflikt mit Italien wert. Sie wollen ihren Sturzpiloten selber beurteilen. Das amerikanische Militärverfahren wird für den Täter einen glimpflichen Verlauf nehmen, da der Schaden der Air-Force gleich Null war. Das Flugzeug blieb unbeschädigt. Der Zorn in Cavalese über die Tieffliegerei wird zwar wachsen, aber auch die Ohnmachtsgefühle. Denn hier werden alle rechtsstaatlichen Normen gebrochen. Hier gilt das Recht des Stärkeren. Und in der Allianz sind die USA die Allerstärksten.

„Rechtliche“ Basis dieses Verhältnisses in der NATO ist das sogenannte Truppenstatut, das 1951 in Washington beschlossen wurde. Es ist für Mitglieder der Militärallianz bindend. Es regelt die Rechtsverhältnisse zwischen den NATO-Mitgliedern derart unklar, daß sich die USA als stärkstes Mitglied im Zweifelsfall durchsetzen können.

Truppenstatut

Anfang Mai hat sich nun auch der österreichische Nationalrat diesem Regime in vorauseilendem Gehorsam angeschlossen. Die Grünen haben diesen Beschluß als weitere Durchlöcherung der Verfassung kritisiert und das NATO-Statut abgelehnt. Mit den Stimmen von SPÖ, ÖVP und Liberalen wurde es vom Nationalrat abgesegnet. Was das noch mit Sicherheit – z.B. mit Rechtssicherheit – zu tun haben soll, hat im Parlament keiner erklärt.

Rahmenverfassung

Am Dienstag, den 12. Mai, spätnachts haben die Regierungsfraktionen ein Ermächtigungsgesetz zur Einführung des Amsterdamer EU-Vertrages in das österreichische Rechtssystem gegen die Stimmen der Opposition beschlossen. Damit ermächtigt sich die Regierung mit einer Kompetenzklausel pauschal zur weiteren Verhandlung und Reform des Amsterdamer Vertrages. Eine Geisterstunde für die Neutralität, eine Sternstunde für ihre Gegner.

Bundeskanzler Viktor Klima, NATO-Generalsekretär Javier Solana, Altbundeskanzler Franz Vranitzky

Bei der weiteren Reform der Amsterdamer Verträge wird dann nur noch von Kampfeinsätzen unter EU-Kommando und von der Verschmelzung von WEU und EU die Rede sein; wenn gleichzeitig die Aufgabe der derzeit vorhandenen Möglichkeit zur konstruktiven Stimmenthaltung oder zum Veto gegen einen solchen Kampfeinsatz paktiert werden sollte, dann haben die neutralen EU-Mitglieder keine Möglichkeit mehr, ihren Auftrag zum Beiseitestehen und zur Konfliktvermittlung umzusetzen.

Die Koalition wird trotzdem argumentieren, daß das keine Neutralitätsaufgabe sei, da es ja auf Basis der Generalermächtigung vom 12. Mai 1998 erfolge. Die SPÖ hat mit dem jetzt erfolgten Schritt ihre neutralitätsfreundliche Basis wenig elegant ausgeschaltet.

Jetzt muß die weitere Reform des EU-Vertrages im Auge behalten werden, damit dort die Handlungsmöglichkeiten der Neutralen erhalten bleiben. In Ländern wie Dänemark, Irland, Schweden und Frankreich wurde oder wird vor Einstieg in den Amsterdamer Vertrag wenigstens eine Volksabstimmung durchgeführt. In Österreich wird diese Mitentscheidungsmöglichkeit von der Bundesregierung erst gar nicht eingeräumt. Dies erscheint umso bedenklicher, als in dieser Rahmenverfassung keinerlei Neutralitätsvorbehalte mehr formuliert sind.

Amsterdam

Der Amsterdamer Vertrag böte grundsätzlich genügend Sicherheit dafür, daß die immerwährende Neutralität erhalten werden kann:

Der Vertrag über die EU in der neuen Fassung des Amsterdamer Vertrages (EUV nF) sieht im Titel V „Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik“ (GASP) insbesondere vor, daß:

  • Die GASP – zu der auch die schrittweise Festlegung einer gemeinsamen Verteidigungspolitik gehört – „berührt nicht den besonderen Charakter der Sicherheits- und Verteidigungspolitik bestimmter Mitgliedsstaaten“ (Art. 17, Abs. 1 EUV nF). Dies bedeutet aber, daß die GASP die österreichische Neutralität nicht beeinträchtigen darf.
  • Die GASP umfaßt nach Art. 17 Abs. 2 des Amsterdamer Vertrages (EUV nF) humanitäre Aufgaben und Rettungseinsätze, friedenserhaltende Aufgaben sowie Kampfeinsätze bei der Krisenbewältigung, einschließlich friedensschaffender Maßnahmen. Die neu eingeführten „Kampfeinsätze“ (richtig übersetzt: friedenserzwingende) sind hier sehr wohl noch an einen Beschluß der UN und der OSZE gebunden.
  • Beschlüsse zur GASP mit militärischen oder verteidigungspolitischen Bezügen können vom Rat der EU immer nur einstimmig gefaßt werden (Art. 23 Abs. 2 EUV nF). Der Regierungsvertreter hat bei solchen Beschlüssen die Möglichgkeiten, zuzustimmen, dagegenzustimmen, sich einfach der Stimme zu enthalten (bedeutungslos, da der Beschluß trotzdem bindend wäre) oder eine „konstruktive Stimmenthaltung“ nach Art. 23 Abs. 1 (EUV nF) auszuüben. In diesem Fall besteht keine Verpflichtung, den Beschluß durchzuführen und zur Finanzierung von militärischen Maßnahmen beizutragen (Art. 28 Abs. 3 EUV nF), sehr wohl aber die Verpflichtung, die Durchführung des Beschlusses nicht zu behindern.

Österreich hätte also das Recht, bei allen die Neutralität gefährdenden Beschlüssen die „konstruktive Stimmenthaltung“ zu üben, wobei die anderen Staaten diesen Standpunkt nach Art. 17 Abs. 1 des Amsterdamer Vertrages ausdrücklich „respektieren“ müssen, also nicht den Vorwurf der mangelnden Solidarität erheben könnten.

Was die Bundesregierung jedoch tatsächlich beschließt, geht genau in die andere Richtung.

Bei manchen Aussagen Bundeskanzler Klimas konnte zuletzt der Eindruck entstehen, er wolle sich in der Öffentlichkeit als konsequenterer Neutralitätsgegner als die ÖVP profilieren. Neutralitätsabschaffung durch EU und WEU anstatt durch die NATO; EU-Kampfeinsätze statt NATO-Großmachtpolitik; Arbeitsplätze durch Rüstung und nicht mehr soziale Sicherung statt Rüstung. Beispielsweise hat er im Standard vom 4.05.1998 geäußert, daß er „auch aus wirtschaftlichen Gründen“ auf eine „eigenständige europäische Sicherheitsstruktur gepocht habe“. Weiters erklärte er, daß sich Europa „nicht technologisch von den Amerikanern abhängig machen darf. Ein guter Teil der modernen Elektronik und Telekommunikation geht von der Rüstungsindustrie aus und da müssen wir selbst etwas entwickeln. Da sind auch Arbeitsplätze drin. Daher werden wir in zehn Jahren eine wirkliche GASP (Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik) und einen“Mr.Gasp„haben. Wenn die WEU mit der EU verschmolzen werden kann, dann ist das ein großer Schritt. Dann wird es ein eigenes europäisches Kommando geben und auch die notwendige Technologie. In zehn Jahren werden wir so wie heute zur Euro-Einführung nach Brüssel fahren und die GASP beschließen.“ (Standard, 4.5.1998) Diese Position ist mit einer Fortsetzung eines Weges auf Basis des verfassungsrechtlichen Fundamentes der immerwährenden Neutralität unvereinbar.

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