Neue Schikane gegen Zivildiener
Auf Initiative von ÖVP und FPÖ soll das Zivildienstgesetz geändert werden: Abschaffung des Grundlehrganges, kein Recht auf Zuweisung binnen Jahresfrist, die Halbierung der Vergütung und der Zivildiener, Zuweisungen nur mehr zu Rettungswesen, Sozialund Behindertenhilfe sowie Katastrophenhilfe.
Die Bundesregierung missbraucht die Initiativrechte der Abgeordneten, um ihre Exekutivinteressen durchzusetzen. Der Budgetausschuss, in dem der Entwurf für die Novelle beschlossen wurde, hat normalerweise keine Experten für Zivildienstrecht als Mitglieder. Die Handschrift der Novelle zeigt eindeutig, dass es sich um einen Beamtenentwurf handelt. Wir fordern daher ein übliches Gesetzgebungsverfahren für die Exekutivinteressen der Regierung mit einem normalen Begutachtungsverfahren, die Zuweisung an den Innenausschuss durch das Parlament und die Einladung zur Begutachtung an die Träger-, Zividiener- und Jugendorganisationen.
Staatlicher Zwangsdienst gefährdet Existenz
Von allen unseren Beratern wird uns mitgeteilt, daß die geplante überfallsartige Änderung des Zividienstgesetzes massive Verunsicherung unter den Zividienstpflichtigen auslöst. Zivildienstpflichtigen und Trägerorganisationen soll das Recht auf Zuweisung genommen werden (§10/1 und §10/2 ZDG- Novelle 2000). Diese Regelung ist ein besonderer Zynismus, da gleichzeitig das Recht auf Aufschub aus Gründen der Berufsausbildung sehr regide ausgelegt wird. Dem Zivildienstpflichtigen wird daher die Lebensplanung verunmöglicht, da er nicht wissen kann, wann er seinen Zwangsdienst leisten muss. Gleichzeitig besteht die große Unsicherheit, eine bereits begonnene Ausbildung abschließen zu können. Darüber hinaus ist ein Übertritt ins Berufsleben fast unmöglich (abgeschlossener Präsenz- bzw. Zivildienst als Voraussetzung!).
Die ersatzlose Streichung des Verpflegungsentgelts wird zur Verarmung der Zivildiener führen. Derzeit erhält der Zividiener öS 2.358,— Pauschalvergütung plus öS 155,— pro Tag Verpflegungsentgelt. Die Novelle sieht lediglich eine Pauschalvergütung von öS 3.648,— vor. Dem Zivildiener soll praktisch die Hälfte seines Entgeltes genommen werden. Nach der bereits 1992 gestrichenen Vergütung von Wasch- und Putzgeld und der strengen Auslegung der Wohnkostenbeihilfe, wird den Zivildienern ein großer Teil ihres Einkommens entzogen. Die Botschaft ist eindeutig — wer sich den Zivildienst nicht leisten kann, muss zum Bundesheer.
Der Sparwille der Regierung dient nur als Vorwand, die zivilen Teile der Gesellschaft zu schwächen. Die Indizien sind eindeutig. Gemeinnützige Vereine sollen durch den Wegfall des begünstigten Posttarifs finanziell ruiniert werden. Kleinen Organisationen, die einen Teil ihrer Dienstleistungen über Zivildiener aufrecht erhalten konnten, werden nun diese personellen Ressourcen entzogen.
Wenn die Regierung das Budget ernsthaft sanieren wollte, müsste sie Steuerschulden bei den Reichen eintreiben, anstatt Steuerhinterzieher zu amnestieren. Sie könnte aber auch die enormen Kosten des Grenzeinsatzes des Bundesheers einsparen. Tatsache ist, dass sich die Regierung für das Sparen bei den Schwachen in der Gesellschaft entschieden hat.
Die ARGE für Wehrdienstverweigerung und Gewaltfreiheit fordert:
- Verkürzung des Zivildienstes auf 8 Monate
- Finanzielle Gleichstellung von Wehr- und Zivildienern
- Beihilfe für den benötigten Wohnraum an alle Zwangsdiener (Wehr- und Zivildiener).
- Rechtssicherheit auf Aufschub aus Gründen der Berufsausbildung
- Das Recht auf Zuweisung zu allen Dienstleistungsgebieten auf Antrag des Zivildienstpflichtigen
Kontakt und Info über Protestaktionen und die Aktionswoche ab 8. Mai 2000: argewdv@utanet.at; www.zivildienst.at; zd-haidlmayr@gruene.at